VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

Volksbegehren ist startklar
Samstag, 24. Oktober 2009
Am 24.10.2009 wurde in Angersdorf das „Gesetz zur Stärkung der gemeindlichen Strukturen im Land Sachsen-Anhalt“ vorgestellt. Von den anwesenden Kommunalpolitikern gab es dafür viel Lob. Nach der Einarbeitung einiger weniger Änderungswünsche und der Bereitstellung der Unterschriftenlisten kann somit das Volksbegehren in Kürze starten.

Ralf Wunschinski
Ralf Wunschinski - Sprecher der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011

Thomas Jaskowiak: Aufruf zur Teilnahme am Volksbegehren



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Sachsen-Anhalt Monitor straft Politik im Land ab
Mittwoch, 14. Oktober 2009
Der Sachsen-Anhalt Monitor stellt der Politik in unserem Land ein verherrendes Urteil aus. Die Reaktion der Politik ist erwartungsgemäß das Herunterspielen der Fakten. "Wir müssen lernen, unsere Entscheidungen ausführlicher zu erklären." heißt es dazu von höchster Stelle. Weiterhin soll ein Internetportal erweitert werden, auf dem Sachsen-Anhalter auf Missstände aufmerksam machen können. Dabei sind die Sachsen-Anhalter sehr wohl in der Lage sich zu informieren, sie sind auch sehr gut in der Lage auf Missstände aufmerksam zu machen.

Was nutzt das aber alles, wenn die Anliegen des Volkes von der Politik einfach ignoriert werden, oder schlimmer noch die Kritiker mit Diffamierung rechnen oder gar um Hab und Gut fürchten müssen.


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Fürsorgepflicht der Verwaltungsgemeinschaft
Mittwoch, 30. September 2009
Die Ergebnisse der Entscheidungen des VG Magdeburg waren leider aus formalen Gründen absehbar. Im Falle der Ausführung von Erfüllungsaufgaben durch die VG steht deren Mitgliedsgemeinden kein eigenes Widerspruchsrecht gegen Anweisungen der Kommunalaufsicht (KA) zu. Auch ist die Gemeinde gegenüber der VG nach § 77 S. 2 GO LSA nicht weisungsberechtigt im Hinblick auf die Ausführung dieser Tätigkeit. Zur Freude des MI der Idealzustand der Rechtlosigkeit der betroffenen Gemeinden.

Zu früh gefreut. Die VG ist gegenüber ihren Mitgliedsgemeinden zur Fürsorge verpflichtet. Soweit von ihr, zum Nachteil von Mitgliedsgemeinden, eine Umsetzung rechtswidriger Anweisungen einer KA verlangt wird, ist die VG zur Beschreitung des Rechtsweges aus Fürsorgegründen verpflichtet.Sie muß also Widerspruch und ggfls. Klage einreichen. Tut sie dieses nicht, dann kann die Mitgliedsgemeinde ihren Fürsorgeanspruch gegen die VG auf dem Rechtsweg geltend machen.

Die Anweisungen zur Durchsetzung der Bürgeranhörungen der KA´s an die VG´s
sind offenkundig rechtswidrig. Die KA´s haben das ihnen nach § 55 S.8 KWG LSA eingeräumte Ermessen nicht beachtet. Hiernach hätten zunächst die KA`s die betreffenden VG`s um die Vermittlung einvernehmlicher Regelungen mit den betroffenen Mitgliedsgen ersuchen müssen. Diese Pflicht sieht im übrigen auch § 137 GO LSA vor. Hiernach sind Anordnungen erst nach fruchtloser Fristsetzung zulässig.

Gastbeitrag: Thomas Jauch www.rechtsbuero.de

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Sachsen – Anhalt hat gewählt!
Dienstag, 29. September 2009
Bereits Sonntagabend  hätte ich die Stellungnahmen der Parteivorsitzenden von SPD und der CDU zum Wahlergebnis in unserem Bundesland voraussagen können.

Offiziell wird dieses Ergebnis nach außen als bundespolitisches Ergebnis gewertet.

Jedoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, warum sagen Sie nicht auch in der Öffentlichkeit, was Sie hinter verschlossenen Türen sagen.

Nämlich, dass dieses Ergebnis zu weit über 70% ein Ergebnis ihrer Landespolitik ist.

Beginnend mit der schwachen Wahlbeteiligung. Dies ist der Protest der Wählerinnen und Wähler in unserem Land, für eine Politik, die gegen den Willen der Bevölkerung gemacht wird. Es ist aber auch ein Protest gegen Vorgänge im Land, die uns allen bekannt sind.

Als da wären:
  • Abgeordneter Madl (CDU) / Gehälteraffäre,
  • Lex Madl (Einstellung Verfahren wegen Straßenausbaubeiträgen)
  • Beratungsraum / Verbotsirrtum (Steuerverschwendung  / kein Schuldiger)
  • Fördergelder LSB (bürokratischer Wahnsinn als Folge unzureichender Kontrolle)
  • Polizeistrukturreform (weniger Präsenz, geringere Aufklärungsquoten)
  • ect.
  • und natürlich auch der im Land ungeliebten Gebietsreform!!!

Nehmen Sie endlich diese, IHRE Fehler zur Kenntnis und korrigieren Sie sie im Landtag.
Die SPD hat bereits jetzt ihre Quittung im Land bekommen. Beschließt  die CDU im Landtag die Zwangseingemeindungen mit, dann begeht sie Wortbruch und wird zur Landtagswahl 2011 ihre Quittung erhalten!

Ich fordere Sie auf, den größten Fehler dieser, ihrer Legislaturperiode zu stoppen, solange es noch möglich ist.

Setzen Sie die Gebietsreform bis auf weiteres aus!
Stoppen Sie diesen Wahnsinn, so lange es noch geht!


Ralf Wunschinski

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Bürgeranhörungen mit der "richtigen" Frage
Freitag, 25. September 2009
Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg festgestellt hat, dass keine neue Regelung für die, für die Zwangseingemeindungen nötigen Bürgeranhörungen geschaffen werden muss, ist klar, dass weiterhin die Gemeindeordnung und das Kommunalgesetz greifen.

Nach §17 Abs. 2 der Gemeindeordnung obliegt die Durchführung der Anhörung der Bürger obliegt den Gemeinden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Verwaltungsgemeinschaft kann also diese Aufgabe übernehmen.

Weiterhin kann nach §55 des Kommunalwahlgesetzes im Falle einer Zwangszuordnung den Termin für die Bürgeranhörung festlegen.

Zustimmung braucht die Verwaltungsgemeinschaft allerdings bei der gestellten Frage. Dies wird im Kommunalgesetz eindeutig geregelt. „Der Stimmzettel enthält die vom Gemeinderat beschlossene Frage und die Antwortmöglichkeiten 'ja' und ',nein'“.

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Bürgeranhörungen können nicht angeordnet werden
Mittwoch, 2. September 2009
Gegen die Anordnung der Bürgeranhörung sollte vorsorglich Widerspruch gem. § 141 GO i.V.m. der VwGO erhoben werden, da ansonsten möglicherweise der Rechtsbehelf verbraucht ist, bzw. ein Zuwarten und dann erst die Einlegung eines Rechtsbehelf als verspätet oder rechtsmißbräuchlich betrachtet wird (anders als beim Eingemeindungsgesetz, das man abwarten muß, und wogegen es keinen einstweiligen Rechtsschutz gibt und wo nur die Beschwerde vor dem LVG möglich ist.
Normalerweise hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung und man kann, sofern dieser zurückgewiesen wird, beim VG einstweiligen Rechtsschutz beantragen.


Aus Sicht der Rechtsberater der Volksinitiative sind die angeordneten Bürgeranhörungen materiell-rechtlich nicht aufrecht zu erhalten. Daher empfehlen wir allen betroffenen Kommunen Widerspruch einzulegen. Im Anhang können Sie den dafür nötigen Text entnehmen:

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