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Samstag, 25. April 2009 |
Die Volksinitiative kämpft weiter
Am 25.04.2009 haben sich Kommunalpolitiker aus ganz Sachsen-Anhalt in Leißling getroffen, um das weitere Vorgehen der Volksinitiative zu planen.
Zunächst wurden die Urteile des Landesverfassungsgerichtes von den Prozessvertretern ausgewertet. Demnach kann die Landesverfassung derart gedehnt werden, dass ein rechtliches Vorgehen gegen das Urteil nur wenig Erfolg verspricht. Man sprach lediglich von einem ethischen Versagen des Gerichts.
Die Anwesenden waren sich einig das Volksbegehren und einen Volksentscheid anzustreben. Dazu soll in den nächsten Monaten ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Folgende Punkte soll das Gesetz enthalten:
- Regelungen zur Erhaltung und Qualifizierung von Verwaltungsgemeinschaften
- Möglichkeit zum Einrichten von Ortschaftsräten in bestehenden Kommunen und eine Aufwertung des Ortsschaftsrechtes
- Erhalt der Einheitsgemeinde als mögliche Gemeindeform
- Abschaffung der Verbandsgemeinde
In unserem Gesetzentwurf soll ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Metropolen unseres Landes gelegt werden. Hier soll die Möglichkeit bestehen und den Stadtteilen Räte einzurichten und diese mit einem Haushalt und echter Entscheidungsbefugnis auszustatten.
Stadtteilräte werden die festgefahrene Politik der Großstädte wieder beleben, das bürgerschaftliche Engagement fördern und ein Weg aus der finanziellen Krise sein.
Weiterhin wird die Volksinitiative Kommunen unterstützen, die wegen drohender Zwangseingemeindung gegen das Zwangsgesetz vorgehen wollen.
Die Volksinitiative in Leißling
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Donnerstag, 23. April 2009 |
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SPD-Landesverband Sachsen-Anhalt – Rundbrief des Landesvorsitzenden
Gemeindegebietsreform bestätigt – Kernstück sozialdemokratischer Politik kann umgesetzt werden
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Mitglieder,
mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Gemeindegebietsreform ist ein Kernstück sozialdemokratischer Politik für Sachsen-Anhalt bestätigt worden. Die Kommunen unseres Landes zukunftsfähig zu machen, war schon das Anliegen von Reinhard Höppner und Manfred Püchel am Ende der vorletzten Wahlperiode. Schwarz-gelb hat damals selbst die schon beschlossenen Reformschritte "abgewickelt". Wir haben aus dieser Erfahrung gelernt und in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass die gesamte Reform mit freiwilliger und gesetzlicher Phase in einer Wahlperiode durchgeführt wird. Dafür haben wir jetzt vom obersten Gericht unseres Landes endgültig grünes Licht bekommen.
Von den Kritikpunkten von Volksinitiative und FDP bleibt nach der Gerichtsentscheidung nichts übrig. Das Begleitgesetz hat sich als äußerst solide gesetzgeberische Arbeit erwiesen.
Jetzt kann die freiwillige Phase erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Alle Gemeinden, die freiwillige Zusammenschlüsse vorbereitet, aber die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet haben, bekommen nun die Chance, die erforderlichen Schritte bis zum 30. Juni 2009 auszuführen. Wir wollen nur die unbedingt notwendigen Entscheidungen in der gesetzgeberischen Phase treffen. Deshalb seid Ihr als SPD vor Ort aufgerufen, diesen Prozess kraftvoll mitzugestalten.
Auch für die gesetzliche Neugründung oder Zuordnung von Gemeinden stehen mit der Entscheidung des Gerichts die Prämissen jetzt eindeutig fest. Diese Eindeutigkeit hat auch unseren Koalitionspartner beeindruckt. Die Große Koalition wird bei dieser Frage nicht wackeln. Mit dieser Entscheidung im Rücken können wir auch zur Kommunalwahl vermitteln: Die SPD ist die Partei in Sachsen-Anhalt, die angesichts wirtschaftlicher, sozialer und demographischer Herausforderungen vorausdenkt und Lösungen durchsetzt, die auch morgen noch tragfähig sind. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein erfolgreiches Wahljahr 2009!
Mit solidarischen Grüßen
Euer Holger Hövelmann
Landesvorsitzender und Innenminister
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Dienstag, 21. April 2009 |
PRESSEMITTEILUNG
Zum heute verkündeten Urteil über die kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erklären Ralf Wunschinski, Initiator der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011, und Steffen Liebendörfer, Sprecher der Prozessvertreter der Volksinitiative:
Das Landesverfassungsgericht bleibt mit diesem Urteil deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Eine eingehende juristische Bewertung kann zu einem so frühen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Hierzu muss zunächst die umfangreiche schriftliche Urteilsbegründung gründlich analysiert werden. Erst dann kann über etwaige weitere Schritte entschieden werden.
Unabhängig vom Ergebnis der juristischen Prüfung kann das politische Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, nur als Niederlage für die Demokratie vor Ort (deren wahrer Keimzelle) angesehen werden. Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, dass der Gesetzgeber gleichsam rein technokratische Planungsvorhaben nun mit verfassungsgerichtlicher Billigung, also fast schrankenlos, verwirklichen darf. Auch zwanzig Jahre nach dem Mauerfall wurde in Sachsen-Anhalt das demokratische Lernziel zwar möglicherweise von den Regierten erreicht, von den Regierenden jedoch nicht. Gesetzgeber und Landesregierung tragen nun die Beweislast dafür, dass sie sich bei der konkreten Umsetzung der Reform in verantwortungsvoller Selbstzurückhaltung üben können.
Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Gemeinwohlerwägungen beansprucht das Gericht für sich die Möglichkeit einer uneingeschränkten Prüfung. Hier hat das Gericht wohl den einfacheren Weg gewählt und sich im wesentlichen dem Gesetzgeber angeschlossen. Die Chance, hier höhere Maßstäbe als der Gesetzgeber anzulegen und damit die Interessen von Bürgern und Kommunen angemessen zu berücksichtigen, wurde damit nicht genutzt. Insbesondere mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung kommunaler Neugliederungen im Einzelfall wäre es sinnvoll gewesen zumindest ein paar klare Grenzen zu ziehen. Stattdessen wurde Parlament und Regierung quasi ein Freischein ausgestellt. Von der kommunalen Selbstverwaltung bleibt nur ein Schatten übrig.
Langfristig werden allerdings auch die politischen Parteien zu den Verlierern der Reform zählen. Die Zahl politischer Ehrenämter wird in den nächsten Jahren dramatisch zurückgehen. Für die ohnehin schon geringen Mitgliederzahlen der Parteien wird dies nicht ohne – negative – Folgen bleiben.
Die Volksinitiative wird am Samstag, den 25. April 2009, zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Das entstandene Netzwerk soll in jedem Fall erhalten und weiter gepflegt werden.
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Mittwoch, 8. April 2009 |
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 3553 39010 Magdeburg
An die
Damen und Herren
Bürgermeister und Leiter der
gemeinsamen Verwaltungsämter
des Landes Sachsen-Anhalt
7. April 2009
Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt;
Bildung neuer Strukturen im Rahmen der freiwilligen Phase
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Vielzahl von Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt im Rahmen der freiwilligen Phase nach dem Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetzgesetz (GemNeuglGrG) die Bildung von Einheits- bzw. Verbandsgemeinden spätestens zum 01. Januar 2010.
Gemeinden, welche nicht an einer derartigen Bildung zur Herstellung von leitbildgerechten Strukturen beteiligt sind, werden ab dem 01. Juli 2009 innerhalb der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform zu Einheitsgemeinden gem. § 2 Abs. 9 GemNeuglGrG zusammengeschlossen bzw. werden – Insofern innerhalb der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft die sog. „zwei Drittel/drei Viertel-Regelung“ gem. § 2 Abs. 4 und 8 GemNeuGlGrG Anwendung findet – der beabsichtigten Struktur zugeordnet.
Den Gemeinden, die die Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes am 21. April 2009 noch abwarten wollen, gleichwohl aber innerhalb der freiwilligen Phase sich noch für die Bildung einer neuen Struktur entscheiden, steht der 28. Juni als 2009 als letztmöglicher Termin zur Durchführung einer Bürgeranhörung noch offen. Dies setzt aber zwingend voraus, dass ein Gemeinderatsbeschluss über diese Bürgeranhörung spätestens in der 17. Kalenderwoche 2009 erfolgt, um eine rechtzeitige Bekanntmachung zu gewährleisten.
Parallel dazu sollte ein Gebietsveränderungsvertrag ausgearbeitet und der Termin zur Beschlussfassung innerhalb der 27. Kalenderwoche 2009 vorbereitet werden, da die freiwillige Phase am 30. Juni 2009 endet und zeitlich gewährleistet werden soll, dass dieser Vertrag der Kommunalaufsicht genehmigungsfähig vorgelegt werden soll.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kommunalaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, das Landesverwaltungsamt als auch das zuständige Fachreferat meines Hauses selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Klang Kommentare (2) |
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Dienstag, 24. März 2009 |
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Pressemitteilung:
Zur heutigen mündlichen Verhandlung über die kommunale Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt erklären Ralf Wunschinski, Initiator der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011, und Steffen Liebendörfer, Sprecher der Prozessvertreter der Volksinitiative:
Das rechtliche Gehör, auf dem der Reformgesetzgeber offenbar taub war, hat uns das Landesverfassungsgericht heute mit großer Aufmerksamkeit geschenkt.
Wir haben großes Vertrauen in das richterliche Gespür für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und bauen auf eine weise Entscheidung des Gerichts. Der Gesetzgeber hat eine fatale Weichenstellung vorgenommen, mit der die Gemeinden bewusst aufs Abstellgleis geführt werden. Die Regierung und die sie stützende Koalition im Landtag sind einer umfassenden politischen Auseinandersetzung aus dem Wege gegangen. Es ist an sich bedauerlich, dass die Argumente nun vor Gericht ausgetauscht werden mussten, wo doch umfassend die Möglichkeit bestanden hätte, dies im Parlament zu tun.
Die rechtlichen Fragen wurden sowohl in den umfangreichen Schriftsätzen als auch heute in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert. Dem für den 21. April 2009 festgesetzten Termin zur Urteilsverkündung sehen wir mit einer gewissen Spannung, aber durchaus zuversichtlich entgegen. Rund neunzig Prozent der Kommunen im Land warten auf dieses Urteil. An die dort jeweils Verantwortlichen appellieren wir, sich bis dahin nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten.
Ungeachtet dessen, welchen Ausgang das Verfahren nehmen wird, hatte die mündliche Verhandlung für die Öffentlichkeit einen erheblichen Erkenntniswert. Über den Einblick in die Gegenstände der juristischen Auseinandersetzung hinaus ist nämlich in politischer Hinsicht einiges klar geworden. Da lief einiges schief im Staate Sachsen-Anhalt:
Der Reformgesetzgeber hat die Bedürfnisse und den Willen der betroffenen Kommunen weitestgehend ignoriert bzw. sich gar nicht erst die Mühe gemacht, diese umfassend zu erforschen. Die nachhaltig negativen Auswirkungen auf das Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wollte man nicht sehen. Bei der Verkürzung der Mitwirkungsmöglichkeiten der parlamentarischen Opposition wurden rechtliche Grauzonen maximal ausgenutzt. Das offenbart ein Demokratieverständnis wie man es nach fast zwei Jahrzehnten, die das Grundgesetz inzwischen auch in Sachsen-Anhalt gilt, eigentlich nicht mehr antreffen dürfte.
Ralf Wunschinski
Sprecher der Volksinitiative
Sachsen-Anhalt 2011
Telefon: 0172 / 34 34 34 7
Email: ralfwunschinski(a)vodafone.de
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