VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

"Über 90% der Kommunen warten auf eine Entscheidung des LVfG"
Donnerstag, 19. März 2009
Pressemitteilung:

"Über 90% der Kommunen warten auf eine Entscheidung des LVfG"


"Volksinitiative gewinnt 185 : 85"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Dienstag, dem 24. März, 09:00 Uhr findet in Magdeburg im Justizzentrum, Breiter Weg 1, die mündliche Verhandlung vor dem LVfG statt. Die FDP Landtagsfraktion hat gegen das am 24.Januar.2008 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Gemeindegebietsreform ein Organstreitverfahren eingereicht. Die Volksinitiative hat gegen das gleiche Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zu beidem findet am Dienstag eine Anhörung statt.
Während der Innenminister in den letzten Monaten immer wieder betont hat, dass dieses Gesetz auf einem guten Weg ist, haben sich die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen - Anhalt gegen dieses Gesetz entschieden.
Der Innenminister stellte immer wieder fest, dass sich gerade einmal 17 % der Kommunen unseres Landes der Volksinitiative angeschlossen haben.
Da aus unserer Sicht nun die 2 Halbzeit zu Ende geht, ist es Zeit, ein Resümee zu ziehen:
Zum Beginn der Legislaturperiode bestand Sachsen - Anhalt aus 1039 Städten und Gemeinden. Zum heutigen Tage sind es noch 954 Städte und Gemeinden.
Gerade einmal 8,2 % der Kommunen, haben sich also von der Kopfprämie und anderen Geldgeschenken ("Abwrackprämien") überzeugen lassen und haben Gebietsänderungsverträge beschlossen und unterschrieben.
91,8% der Städte und Gemeinden unseres Landes sind den Sachargumenten der Vertreter der Volksinitiative gefolgt und warten auf die Entscheidung des LVfG.
Wer die Zahlen unseres Landes kennt, dem dürfte auffallen, dass diese fast identisch sind mit den Zahlen der Kommunen, die in unserem Land Bedarfszuweisungen erhalten.
Wir haben großes Vertrauen in das höchste Gericht unseres Landes und gehen daher davon aus, dass wir dieses "Spiel" nicht noch am "grünen Tisch" verlieren werden.
Interessant dürfte sein, wie viele unserer "Volksvertreter aus Magdeburg", diesem bislang größten Prozess, in der noch jungen Geschichte des LVfG, live beiwohnen werden.
Wir freuen uns über jeden, der an diesem Tag kommt und uns damit moralisch unterstützt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Weggefährten sowie den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, für die zurückliegenden 2 1/2 Jahre zu bedanken. Danke für die Unterstützung und danke für Ihr Vertrauen!

Ralf Wunschinski
Sprecher der Volksinitiative
Sachsen-Anhalt 2011

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Bürger für Leißling
Mittwoch, 11. März 2009
Am 11.03.2009 findet um 19.00 Uhr im Gasthof "Thüringer Pforte" in Leißling die Gründungsversammlung der kommunalen Bürgerinitiative "Bürger für Leißling" statt.

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Termin für die Verhandlung der Verfassungsbeschwerde
Donnerstag, 19. Februar 2009
Ralf Wunschinski
c/o Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011
Lauchstädter Strasse 17

06179 Angersdorf

Angersdorf, 19.02.2009

Am gestrigen Tage sind die Ladungen vom Landesverfassungsgericht Dessau- Rosslau eingegangen.

Somit wird am Dienstag dem 24. März. 2009 um 09:00 Uhr das Organstreitverfahren der FDP Landtagsfraktion verhandelt werden. Danach wird um 11:00 die Kommunale Verfassungsbeschwerde der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 in Magdeburg, im Sitzungssaal 1 des Justizzentrums am Breiten Weg statt finden.



Ralf Wunschinski
Sprecher der Volkinitiative


Pressemitteilung der FDP

Magdeburg, 19. Februar 2009

Gemeindereform: FDP sieht Gerichtsverhandlung optimistisch entgegen

Wolpert: „Kein Grund für überhastete Entscheidungen“

„Wir freuen uns, dass das Landesverfassungsgericht rechtzeitig vor dem Ende der freiwilligen Phase eine Entscheidung über die zwangsweise Einführung von Einheitsgemeinden im Zuge der Gemeindegebietsreform fällen wird“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Veit Wolpert.

Die Dessauer Richter haben am heutigen Donnerstag bekannt gegeben, dass sie am 24. März 2009 über die eingereichte Verfassungsbeschwerde verhandeln wollen.

Damit, so der Liberale weiter, erhält die Diskussion um die umstrittene Gemeindereform mehr Sicherheit. „Die Gemeinden haben nun keinen Grund mehr, überhastete Entscheidungen zu treffen“, so Wolpert.

Mit Blick auf das von der FDP eingereichte Organstreitverfahren, im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein, äußerte sich Veit Wolpert optimistisch: „Wir hoffen, dass das Gericht klarstellt, das die oppositionellen Rechte nicht ignoriert und mit Füßen getreten werden dürfen.“

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Treffen der Volksinitiative am 24.01.2009 in Mühlanger
Samstag, 24. Januar 2009
Die „Front“ hält!


Volksinitiative in Mühlanger


Am Samstag, den 24.01.2009 trafen sich die Vertrauensleute der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 in Mühlanger. Nach dem Austausch der Erfahrung aus den einzelnen Kreisen war klar: Die Front derer, die sich gegen die zwangsweise Umsetzung der Gebietsreform wehren, steht. Die vom Innenministerium herausgegebenen Zahlen der Gemeinden, die einen Gebietsänderungsvertrag auf den Weg gebracht haben, erscheinen völlig an den Haaren herbei gezogen und erwecken den Eindruck von purem Zweckoptimismus.

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Wahlrecht in zwangseingemeindeten Gemeinden.
Dienstag, 2. Dezember 2008
Professor Dr. Michael Kilian
Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt a.D.

Juristische - und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Halle-Wittenberg
Universitätsplatz 3-5
- Juridicum -
06099 Halle-Saale

Betr.: Anfragen zum Wahlrecht der Bürger in zwangseingemeindeten Gemeinden sowie zur Vornahme der Eingemeindungen durch das Land mit Hilfe von Rechtsverordnungen.

Halle, den 2. Dezember 2008,
noch einmal revidiert und
ergänzt am 19. Juni 2009



Erweitertes Gutachten:

1. Frage: Muß der Gesetzgeber nach dem Ende der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform in einem dann bisher noch nicht ergangenen Zwangseingemeindungsgesetz die Wahl der Vertretungen der dann zwangsweise gebildeten neuen Einheitsgemeinde regeln und wie kann dies erfolgen?

Hier ist die Antwort eindeutig ja. In dem Zwangseingemeindungsgesetz muß die Wahl der Gemeindevertreter der zwangsgebildeten Gemeinde zwingend neu geregelt werden. Dies ergibt sich sowohl aus Art. 2 Abs. 2 LV-LSA und § 46 I 1. Hs. Kommunalwahlgesetz LSA als auch aus dem Grundgesetz (s. dazu unten).

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Stellungnahme des Innenministeriums
Freitag, 7. November 2008
SACHSEN-ANHALT
Ministerium des Innern
Gemeinde Angersdorf
Herrn Bürgermeister Wunschinski
Lauchstädter Str. 47
06179 Angersdorf

Ihr Schreiben vom 29.10.2008

Sehr geehrter Herr Wunschinski,
Herrn Minister Hövelmann hat Ihr Schreiben vom 29.10.2008 vorgelgen. Er hat mich gebeten, Ihnen darauf zu antworten.
Was die Problematik Hochwasserpegel Wörmlitz anbetrifft, habe ich Ihr Schreiben zum Anlass genommen, noch einmal im insoweit zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) diesbezüglich nachzufragen und habe nunmehr eine Beantwortung Ihrer Anfrage durch das MLU in eigener Zuständigkeit erbeten. Soweit es Ihre Bitte betrifft, die Stellungnahme der Landesregierung auf der Hompage der Volksinitiative veröffentlichen zu dürfen, kann dieser leider nicht nachgekommen werden. Es entspricht allgemeiner Übung, daß Stellungnahmen der Landesregierung aus Respekt gegenüber dem Landesverfassungsgericht nicht veröffentlicht werden. Diese Stellungnahmen sind nicht für die Öffentlichkeit, sondern für die Urteilsfindung des Gerichtes bestimmt. Dementsprechend ist auch von einer Veröffentlichung im Internetauftritt des Innenministeriums abgesehen worden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Jan Weber Leiter Ministerbüro

>>>Original des Briefes<<<

Der Haltung des Innenministeriums zum Trotz steht es natürlich allen beschwerdeführenden Städten und Gemeinden zu, diese Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Fordern Sie die Stellungnahme des Innenministeriums an: per E-Mail an soeren.neuhaus (at) zorbau.com.

Wichtig: Wir müssen Sie als Ratsmitglied oder Bürgermeister einer beschwerdeführenden Kommune authentifizieren können, deswegen geben Sie bitte in der E-Mail Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie im Zweifelsfall zurückrufen können. Behandeln Sie diese Unterlagen vertraulich.

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