|
|
Dienstag, 25. September 2007 |
|
Bei einem unserer Beiträge ist ein Fehler unterlaufen. Es lässt sich nicht am Leitbild belegen, wieviele Feuerwehren der Gemeindereform zum Opfer fallen könnten. Dort ist lediglich von höherer Effizienz für den Bereich Brandschutz die Rede. Wie das Innenministerium richtig stellt, zeigt das Gutachten gar keine Möglichkeit bei der Einführung von Einheitsgemeinden im Bereich Brandschutz Geld einzusparen.
Zu einem unserer Beiträge kam folgende Reaktion aus dem Innenministerium.
Artikel kommentieren |
|
weiter …
|
|
|
Mittwoch, 19. September 2007 |
|
Bei der Rechnung des Innenministeriums wird der Verlust von jeder zweiten Freiwilligen Feuerwehr Sachsen-Anhalts in Kauf genommen.
Bei der Einführung von Verbands- und Einheitsgemeinden sieht das Innenministerium ein Einsparpotential von 40 % im Bereich Brandschutz/Hilfeleistung (Siehe Leitbild). Laut einem vom Innenministerium selbst in Auftrag gegebenem Gutachten ist diese Einsparung durch eine „Abschaffung oder Zentralisierung von der Feuerwehren“ und eine Erhöhung des Schwellenwertes (Ausrückezeit) von 12 auf 15 Minuten auch möglich. Geht man davon aus, dass die wenigen auserwählten Feuerwehren durch diese Zentralisierung eine Aufstockung der Finanziellen Mittel benötigen, muss man befürchten, dass mehr als die Hälfte aller Feuerwehren geschlossen werden muss bzw. sich aus finanzieller Not im Laufe der Jahre von selbst auflöst.
Ganz davon abgesehen, dass eine Erhöhung der Ausrückezeit eine Verschlechterung der Brandsicherheit in 90% (den 90% des Landes sind davon betroffene Dörfer) des Landes bedeuten würde, sind die Freiwilligen Feuerwehren in den Dörfern auch ein wichtiger Kultureller Faktor und ein Stück dörflicher Identität.
Beides, Finanzielle Einsparungen und der Erhalt der Feuerwehren, ist gleichzeitig gar nicht möglich. Im gleichen Atemzug würden die jahrelangen Bemühungen der Politik, vieler Bürgermeister, Kreisbrandmeister und Wehrleiter, das ehrenamtliche Engagement zu fördern, damit ad absurdum geführt werden.
Kommentare (2) |
|
|
Mittwoch, 12. September 2007 |
|
Am 11.09.2007 hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf für die Begleitgesetze der Kommunalreform in Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Innenminister sagte dazu, dass es nun klare Regeln gäbe. Nur kennt niemand diese Regeln, da der Entwurf bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht wurde. In seinen Äußerungen übte der Innenminister des weiteren Kritik am geplanten Volksbegehren, aber meinte, die Mehrheit der Bevölkerung hätte die Notwendigkeit dessen eingesehen. In der Presse wurde dies als die Notwendigkeit an der Reform fehl gedeutet. Artikel kommentieren |
|
weiter …
|
|
|
Dienstag, 11. September 2007 |
|
Wie der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Pressemitteilung vom 11.09.2007 verlauten ließ sind die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalreform gelegt. Das ist nicht der Fall. Das Innenministerium hat lediglich einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser muss mindestens zwei mal im Landtag beraten werden, um als Gesetz beschlossen zu werden. Das wäre theoretisch frühestens im November möglich. In anbetracht der Tatsache, dass der Entwurf zunächst den Kommunalen Spitzenverbänden vorgelegt wird und bei der momentan angespannten Situation erneut von der Regierung beraten werden soll, kann man wohl kaum damit rechen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird.
Diese Mitteilung ist ein erneuter Versuch Druck auf die Bürgermeister in Sachsen-Anhalt aufzubauen.
Die Volksinitiative rät den Bürgermeistern weiterhin, sich nicht zu voreiligen Schritten hinreisen zu lassen. Artikel kommentieren |
|
|
Montag, 10. September 2007 |
|
Beim Treffen der Vertrauensleute der Volksinitiative* am 8.9. in Westerhausen wurde das weitere Vorgehen festgelegt. Im Jahr 2008 soll das Volksbegehren kommen. Unser Anliegen bis dahin an alle Bürgermeister:
Die Kommunen sollten nichts überstürzen!
Bis zum heutigen Tag gibt es keine gesetzliche Legitimation Kommunen zu Einheitsgemeinden zusammenzuschließen. Diese so genannten Vorschaltgesetze sind auch in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten. Das vom Innenministerium herausgegebene Leitbild ist oberflächlich, fehlerhaft und noch nicht vom Landtag bestätigt worden. Der in der Öffentlichkeit entstanden Handlungsdruck, der auf den Kommunen lastet, ist durch bewusste Fehlinformation der Bevölkerung entstanden.
Im Gutachten des IHW und der Martin-Luther-Universität steht:
„Es sollten in Sachsen-Anhalt nicht die Fehler der westdeutschen Gemeindegebietsreformen der 1970er Jahre wiederholt werden.“ Wir sind auf dem besten Wege diese Fehler zu machen und am Ende werden sich die Verantwortlichen ihre Hände in Unschuld waschen können, weil es ja die Kommunen selbst waren, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben. Die Schuld wird auf den Leuten lasten, die diese Gemeindereform eigentlich gar nicht wollten. Lassen Sie es nicht soweit kommen!
*Auch wenn die Volksinitiative vom Landtag als "erledigt" abgetan wurde, werden wir weiter unter diesen Namen agieren. Kommentare (1) |
|
|
<< Anfang < Vorherige 11 12 13 14 15 16 17 18 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 91 - 96 von 105 |