Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Minister, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Einwohner der Gemeinde Angersdorf haben sich mit einer deutlichen Mehrheit am 29.11.2009 abermals gegen die Pläne der Landesregierung erklärt, ihre Gemeinde in die zu bildende so genannte Einheitsgemeinde Teutschenthal zwangsweise einzuverleiben. Der Gemeinderat ist dem Willen seiner Bürger verpflichtet.
In über 100 weiteren Gemeinden des Landes haben deren Bürger ebenfalls deutlich gegen die von oben herab verordnete Einverleibung ihrer Gemeinden sowie gegen die per Gesetz synthetisch kreierten neuen Gemeindegebilde votiert.
Die Bürger dieser Gemeinden, die bereits die von der Landesregierung pseudodemokratisch angeordnete „freiwillige Phase“ verstreichen ließen und auch nicht gewillt waren, sich durch Kopfgeldzahlungen von der Landesregierung den Willen zur Aufgabe der kommunalen Eigenständigkeit abkaufen zu lassen, haben in den Anhörungen erneut und überdeutlich die Ablehnung dieses Vorhabens zum Ausdruck gebracht.
Selbst Geldgeschenke, mit deren Hilfe die Landesregierung auf höchst fragwürdige Weise die Willfährigkeit von Kommunen zum Zusammenschluss erkaufen wollte, was übrigens ein Fall für den Landesrechnungshof sein müsste, haben also den Willen dieser Gemeinden und den ihrer Bürger nicht brechen können.
Auch der unmissverständliche Hinweis der Landesregierung auf die ansonsten zwangsweise drohende Eingemeindung vermochte es nicht, diese Einwohner und die politischen Mandatsträger einzuschüchtern.
Die Gemeindeordnung des Landes hat aus guten Gründen die Bürgeranhörung vorgeschrieben. Die Bürger haben sich geäußert, wie es vom Gesetz bestimmt ist, auch wenn die Anhörungen vielfach in rechtlich fragwürdigster Art und Weise durchgeführt wurden. Die Bürger haben sich mehrheitlich und somit in aller Deutlichkeit gegen Zwangseingemeindungen ausgesprochen.
Die Stellungnahmen der Kommunen liegen gleichfalls vor und widerspiegeln den Willen ihrer Bürger. Diese Informationen liegen der Landesregierung vor, die beides aber nicht zur Kenntnis nehmen will, wie sich zeigt. Dem Gesetz wurde formal Genüge getan, dass muss aus Sicht der Landesregierung ausreichen.
Sehr viele Bürger halten ohnehin die Anhörung für bloße politische Kosmetik, um eine bereits getroffene Entscheidung demokratisch anzutünchen.
Der Umgang mit den Ergebnissen der Bürgeranhörung durch die Landesregierung zeigt auf beschämende Weise, dass ihr die Auffassung der Bürger offenbar völlig gleichgültig ist, solange diese nicht mit den eigenen politischen Vorstellungen und Zielen übereinstimmt und solange keine bevorstehende Wahl die eigene Wiederwahl gefährdet.
Das Verhalten der Landesregierung im Umgang mit den Ergebnissen der Anhörung und damit gegenüber dem erklärten Willen der Bevölkerung dieses Landes veranschaulicht, dass mit einer bereits seit 1989 überwunden geglaubten Überheblichkeit, die politische Macht erneut meint, ungestraft den Willen einer Mehrheit der Bürger missachten zu können. Die Landesregierung hält es in kollektiver Wahrnehmungseintrübung für absolut nicht notwendig, der von der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt an die politischen Mandatsträger aufgegebenen Verpflichtung, den Willen der Bevölkerung zu respektieren und diesem mit allen Kräften bestmöglich Folge zu leisten. Die Landesregierung ist mit den sie tragenden Parteien augenscheinlich der irrigen Auffassung, dass man, wenn man erst einmal gewählt ist, bis zur nächsten Wahl politisch tun und lassen kann, was man will.
Wir befinden uns in diesem Land gegenwärtig aber nicht in einer problemverdünnten Zeit. Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung als wichtiger Kernbereich eines demokratischen Gemeinwesens nimmt zu. Gleichzeitig begegnet uns hier in diesem Land das Phänomen der zunehmenden Verringerung seiner Autorität.
Das Jahr 1989 und die Zivilcourage zahlreicher Frauen und Männer insbesondere aus der Bürgerbewegung in diesem Teil Deutschlands haben die Erkenntnis gelehrt, dass die Freiheitsrechte der Bürger und die demokratischen Errungenschaften, wozu auch die kommunale Selbstverwaltung zählt, von den Bürgern selbst stets wachsam gegen jedweden Eingriff geschützt werden müssen. Demokratie und Freiheit für die Bürger leben nur durch die Bürger.
Die Entscheidung der Einwohner von Angersdorf gegen die zwangsweise Einverleibung der Gemeinde in eine ebenso zwangsweise neu gebildete Einheitsgemeinde ist auch ein Votum gegen eine einlinige Weisungsdemokratie.
Der für die so genannte Gemeindegebietsreform zuständige Innenminister Herr Hövelmann hat in der Vergangenheit nicht einmal versucht, die Bürger mit Sachargumenten für das Reformvorhaben und seine Berechtigung zu gewinnen oder wenigstens ansatzweise den Nachweis zu führen, dass diese Gemeindegebietsreform ausschließlich zum Vorteil der Bürger dieses Landes durchgeführt wird.
Herr Minister Hövelmann selbst wertet die Gemeindegebietsreform als Erfolg und behauptet große Chancen und neue Perspektiven für das Gemeinwesen. Welche das konkret sind, kann oder will der Herr Minister Hövelmann den Bürgern nicht mitteilen, was allerdings kaum noch verwundert.
Eine Reform ist noch kein Garant für Fortschritt. Dies gilt gleichermaßen für eine Gemeindegebietsreform. Es gibt nicht einen einzigen nachprüfbaren Beweis dafür, dass durch die vorgesehenen veränderten kommunalen Verwaltungsstrukturen eine höhere Qualität der Verwaltung bei gleichzeitig angestrebter Kostensenkung zum Vorteil der Bürger notwendigerweise eintritt.
Die mit der so genannten Reform den Steuerzahlern verursachten Kosten, in der Höhe von über 100 Mio. €, werden aber in keinem erkennbar wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zur tatsächlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit in der Verwaltung und damit zum Nutzen für dieses Land und die Bürger stehen.
Es ist erwiesenermaßen ein Irrglaube, die Erhöhung der allein dem Wohle der Bürger verpflichteten Qualität der kommunalen Verwaltung kann durch bloße strukturelle Korrekturen von oben erzeugt werden. Leistungsträger einer jeden Verwaltung sind nicht deren organisatorischen Strukturen, sondern die Beschäftigten. Deren fachliche Kompetenz, deren Motivation und deren Umgang mit den Bürgern bestimmen entscheidend die Leistungsfähigkeit einer Verwaltung.
Wer also in dieser Regierung meint, dass die Gemeindebietsreform große Chancen sowie neue Perspektiven für die Gemeinden bietet, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung verbessern wird, die dörfliche Identität und die Mitwirkungsrechte der Bürger erhalten bleiben, der scheint auch zu glauben, dass eine blaue Uniform die innere Sicherheit erhöht und das Drehen von Gebetsmühlen wirksam vor Gewalt schützt.
Der offenkundige Wille der Landesregierung, mit den Zwangseingemeindungen von außen zu erzwingen, was sich nur aus dem Inneren heraus bilden kann, wird im Hinblick auf die Bildung leistungsfähiger Gemeinden und neuen Perspektiven der kommunalen Selbstverwaltung nicht zielführend sein, sondern heißt nichts anderes als der Versuch, eine Leiche zu schminken, um sie zu beleben.
Die politisch Verantwortlichen in der Regierung dieses Landes werden einsehen müssen, dass sich die Einwohner auf Dauer einen derartigen Umgang mit ihrem erklärten Willen nicht bieten lassen.
Die Landesregierung möge weiter zur Kenntnis nehmen, dass die Einwohner von Sachsen-Anhalt keine Landeskinder sind, die in Demut und in devoter Dankbarkeit die politischen Brosamen vom Tisch der Landesregierung annehmen, die ihnen vorgeworfen werden. Die Bürger dieses Landes sind mündige und freie Bürger, die die fortgesetzten Eingriffe in die seit 1989 gewonnenen demokratischen Errungenschaften, wozu auch die kommunale Selbstverwaltung zählt, nicht dulden werden.
Mit dieser Gemeindegebietsreform löst die Regierung kein einziges Problem dieses Landes. Wie die Ergebnisse der Bürgerbefragungen dagegen gezeigt haben, schafft die Regierung mit diesem Vorhaben nur zusätzliche Probleme und durch ihren Umgang mit dem erklärten Bürgerwillen wird diese Landesregierung selbst zum Problem.
Wer nicht apolitisch ist, dem kann es nicht entgangen sein, dass in den bereits gebildeten Zwangsgemeinden diejenigen politischen Parteien, die diese Landesregierung tragen, bei den Wahlen deutliche Verluste hinnehmen mussten und zunehmend sich in diesen künstlich geschaffenen Gebilden der Widerstand regt und sich erneut Bürgerbewegungen heraus bilden, die antreten, die Freiheit, die Identität und die Interessen ihrer Bürger mit ihren bisherigen Kommunen und das gemeinsam Erreichte zu bewahren und damit die Errungenschaft der Demokratie zu schützen.
Wenn also die Landesregierung weiterhin meint, sie könne den Willen der Bürger und die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in selbstgefälliger Arroganz ignorieren, dann erklären die Bürger der Gemeinde Angersdorf an diese Landesregierung gerichtet, dass die Angersdorfer sich keinen derartigen fremden Willen aufzwingen lassen werden.
Alternativ ergeht der Lösungsvorschlag, den Bertolt Brecht angesichts der Ereignisse vom 17. Juni 1953 für die Regierung der ehemaligen DDR gesehen hatte: Die Regierung möge das Volk auflösen und ein anderes wählen, wenn das Volk das Vertrauen der Regierung verspielt hat.
Die Bürger der Gemeinde Angersdorf und deren Gemeinderat fordern die Landesregierung und den Landtag auf, diese Gemeindegebietsreform sofort zu stoppen.
Diese Gemeindegebietsreform widerspricht auf eklatante Weise dem Willen der Bürger von Angersdorf und darüber hinaus auch der Mehrheit der Bürger dieses Landes.
Angersdorf, im Januar 2010
Der Gemeinderat der Gemeinde Angersdorf
Dirk Gschoßmann
Brunhild Hoffmann
Roland Hoffmann
Fritz Kolbe
Thomas Lukassek
Dieter Rickert
Anne-Constanze Rickert
Manfred Schönefeld
Dr. Michael Strich
Mario Talamini
Manfred Wagenschein
Ralf Wunschinski
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