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Sören Neuhaus
27 November 2008 10:57
"Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, die Neubildung einer Gemeinde durch Ausgliederung von Gebietsteilen aus einer Gemeinde durch Verordnung vorzunehmen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen." Es gibt wohl kein Begriff der im Zusammenhang mit der Gebietsreform mehr als Grund herhalten musste, als Gemeinwohl. Eine richtige Definition für diesen Begriff gibt es nicht, wohl aber die Festlegung dass er nicht innerhalb weniger Jahre etwas völlig Gegensätzliches bedeuten kann. 2005 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Wiesengrund mit der Gemeinde Zorbau im Namen des Gemeinwohls mit der Verwaltungsgemeinschaft Lützen zwangsfusioniert. Nun soll im Namen des Gemeinwohls die Verwaltungsgemeinschaft wieder abgeschafft werden und eine Einheitsgemeinde gegründet werden. Dabei kann die Gemeinde Zorbau auch nach Hohenmölsen gehen, was vor drei Jahren wegen des Gemeinwohls nicht möglich war. Hinter vorgehaltener Hand hört man auch schon mal, dass aber das Gewerbegebiet der Gemeinde zum Gemeinwohl nach Weißenfels kommen soll. Das Gemeinwohlgesetz, dass den Innenminister zu einen solchem Schritt ermächtigt, ist schon in Planung. Mal sehen zu wessem Gemeinwohl die Schulden, die zum Aufbau der Gewerbegbietes gemacht wurden, gehen werden. Wir wissen ja alle wo unser Innenminister und sein Staatsekretär gelernt haben, wie Politik gemacht wird. Ich bin mir aber sicher, dass unsere Demokratie und ein Gericht aus heutiger Zeit dieses Vorgehen nicht ewig dulden wird.
Rechtsanwalt Ulrich
24 Oktober 2008 15:44
Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt setzt seine kommunal- freundliche Haltung fort. Das Gesetz zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg vom 17. Oktober 2007 ist teilweise verfassungswidrig. Das Landesverfassungsgericht hat durch das Urteil vom 22. Oktober 2008 den Kern dieses Gesetzes, nämlich die Zusammensetzung der Verbandsversammlung aufgehoben, denn die Landeshauptstadt Magdeburg bzw. Halle (Saale) hat nun nicht mehr 50% der Stimmen in der Verbandsversammlung. Mit dieser kommunalen Verfassungsbeschwerde ist es gelungen der weiteren Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung Einhalt zu gebieten und diese Entscheidung macht Hoffnung für die kommunalen Verfahren, die nunmehr anstehen und bei denen es um die Verhinderung des Kahlschlages der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt geht Die Landesregierung muss nunmehr ein neues Gesetz zur Verteilung der Stimmen in der Verbandsversammlung verabschieden oder das ganze Gesetz aufheben, denn es erfüllt, so Rechtsanwalt Ulrich Koehler, nicht mehr den Zweck, die Entscheidungen der Gemeinden bei der Flächennutzungsplanung vom Votum der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. der Stadt Hallle (Saale) abhängig zu machen. Die derzeitige Gewichtung des Stimmrechts der Mitglieder der Verbandsversammlung hält einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht Stand. Die Städte Magdeburg und Halle werden nämlich dadurch, dass allein die Stimme ihres jeweiligen Mitglieds in der Verbandsversammlung ein Gewicht von 50% der Stimmen der anwesenden Vertreter hat, in die Lage versetzt, mit der Stimme lediglich einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen zu treffen. Hierin liegt ein Verstoß des Gesetzgebers gegen seine Pflicht, den Verbandsmitgliedern zur Kompensation des teilweisen Verlustes ihrer Planungshoheit effektive Mitwirkungsrechte einzuräumen. Mit der konkreten, künftigen Ausgestaltung, die durch den Landesgesetzgeber erfolgen muss, wird nunmehr auf jeden Fall das Übergewicht der Umlandgemeinden um die Städte Magdeburg und Halle erfolgen. Die Gemeinden sind dann wieder in der Lage ihren Einfluss in der Region Magdeburg deutlich zu machen. Bis zur Novellierung des Gesetzes, entsprechend den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes, ist die Verbandsversammlung handlungsunfähig und auch alle früheren Beschlüsse sind rechtswidrig. Für Rechtsanwalt Ulrich Koehler, der für die Gemeinde Zielitz / Bördekreis dieses Urteil erstritten hat, stellt sich schon die Frage, ob die Städte Magdeburg und Halle (Saale) jetzt noch ein Interesse haben an diesem Gesetz festzuhalten. Dies ist aber eine Frage, die der Landesgesetzgeber beantworten muss. Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Bildung der Planungsverbände für sich genommen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nicht, weil sie durch überörtliche Interessen an der Stärkung der Oberzentren gerechtfertigt ist. 08-10-23 Rechtsanwalt Ulrich Koehler / Magdeburg
Frank Stolzenberg
24 Oktober 2008 08:09
Ich stelle mir folgenden Kommentar in der MZ vor: Die erste Zeitbombe ist geplatzt! Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Gesetz zur Schaffung von Zweckverbänden im Stadt- Umlandbereich in Teilen verfassungswidrig ist. Die Verteilung der Stimmen (50% immer für die Großstädte Halle und Magdeburg) wird moniert. Die gute Absicht des Landes, zwischen den Städten Halle und Magdeburg und ihren Umlandstädten und –kommunen ein Gremium zu schaffen, das auf lange Sicht ein gutes Zusammenarbeiten der Gebietskörperschaften sichert, ist gescheitert. Die 50 zu 50 Regel musste von Anfang an zu Unstimmigkeiten führen. Ein derartiges Übergewicht der Städte gegen die beteiligten anderen Städte und Gemeinden des Umlandes, war nicht akzeptabel. Hier hat das Land einen guten Ansatz für die Zukunft unseres Landes zerstört. Die Zweckverbände müssen weiter bestehen bleiben. Es liegt nun in der Hand der Verbände, gemeinsam mit dem Gesetzgeber vernünftige Lösungen zu finden. Die Städte müssen ihr Gewicht behalten, aber es darf nicht zu einer derartigen „Unterbutterung“ der Restgemeinden und Städte des Verbandes führen. Diese Verbände sind bestens geeignet, Vertrauen zwischen den bis jetzt doch recht zerstrittenen Beteiligten herzustellen.Und die zweite Zeitbombe (Gemeindegebietsreform) tickt in Dessau…!! Ich denke, eher wird ein Eisbär zum Kolibri mutieren, als dass die MZ es fertig bringt, einmal für die Umlandgemeinden und Städte Partei zu ergreifen. Die Nachfolgezeitung der Freiheit bleibt ihrer Linie treu: immer schön bei der Regierung bleiben. Da ich von Anfang an am Zustandekommen des Verbandes beteiligt war, möchte ich einige Tatsachen darstellen. Die 50 zu 50 Regel stammt von uns. Uns, das waren etwa 8 Gemeinden, natürlich auch Peißen, aus dem alten Saalkreis, die sich noch in der freiwilligen Phase um die Gründung des Zweckverbandes bemüht haben. Wir hatten damit die Absicht verbunden, der Stadt Halle das Beitreten zum Verband zu vereinfachen. Diese Regel sollte sicherstellen, dass die Stadt Halle beim Zugriff auf die Flächennutzungsplanung einen großen Einfluss hat. Ich bin auch jetzt der Meinung, dass dies gerechtfertigt ist. Es hat nicht gereicht, denn Halle ist dem Verband nicht freiwillig beigetreten. Der Gesetzgeber musste „Hand anlegen“! Das Land hat nun diese Regel für alle Entscheidungen, die im Zweckverband zu treffen sind, übernommen. Dies ist deshalb problematisch, weil in der Satzung des Zweckverbandes auch die Möglichkeit der Übertragung anderer Aufgaben, als die der Flächennutzungsplanung geregelt ist. Es reicht, wenn die Stadt Halle die kleinste Gemeinde (1 Stimme) davon überzeugen kann, dass der Zweckverband z.B. die Theater, den Zoo oder den ÖPNV der Stadt mittragen soll. Dafür bekommt die Stadt bereits Geld vom Land als Oberzentrum. Wir würden doppelt zur Kasse gebeten. Dagegen bin ich in den letzten Zweckverbandsversammlungen vorgegangen und der Zweckverband wollte daraufhin die Satzung überprüfen und gegebenenfalls ändern. Ich hatte vorgeschlagen das Stimmenverhältnis bei 50 zu 50 zu belassen, aber bei Aufgabenübertragung eine 2/3 Mehrheit bei der Abstimmung einzuführen. Der Kommentator Kranert der MZ stellt plötzlich fest, das Gesetz zum Zweckverband hat keine Wirkung erzielt, jetzt muss es zu Zwangseingemeindungen kommen. Ich weiß nicht woher er seine Weisheit nimmt. Vielleicht vom gründlichen Studium der Finanzausgleichsgesetze oder der Umlagengesetzgebung zwischen reichen und armen Kommunen oder vielleicht direkt vom Herrgott der Innenpolitik, Herrn Staatsekretär Erben (SPD). Nicht, dass ich den kommentierten Unsinn nicht ertragen könnte. Davon gab es schon Einiges. Ich werde aber nicht mehr mit meinem privaten Geld und die Gemeinde Peißen mit ihrem kommunalen Geld, über das Abonnement, dazu beitragen, dass eine derartig einseitige Meinung gegen uns, noch mitfinanziert wird!
Sören Neuhaus
08 Oktober 2008 07:32
Lange diskutieren wir dieses Thema, nun meldet sich auch endlich einmal jemand in diesem Presseartikel zu Wort, der das Begleitgesetz mit beschlossen hat. Bei der von vielen gefürchteten Zwangsbildung einer Einheitsgemeinde entstehen weit weniger Nachteile gegenüber einem "freiwilligen" Zusammenschluss, als vom Innenministerium immer wieder propagiert wird. Auch bei einem Zwangszusammschluss hat die Gemeinde ein Recht auf einen Ortschaftsrat und die Bürger ein Recht auf Wahlen. Im Umkehrschluss bleiben fast keine Gründe mehr übrig, warum sich eine Gemeinde gegen ihre Interessen doch für den "freiwilligen Weg" entscheiden sollte. Hier haben die Verantwortlichen einfach falsche Informationen verbreitet.
Dirk Thielemann
02 Oktober 2008 18:13
An alle, die dem Innenminister Hövelmann (Bericht Volksstimme 19.09.08 "Minister über Staatssekretär verärgert") und daher an die Möglichkeit geglaubt hatten, die Gebietsänderungsverträge unter Vorbehalt schließen zu können: Klare Absage! Herr Hövelmann hat heute am 2.10.08 im MDR 1 Radio-Sachsen-Anhalt auf Nachfrage geantwortet, dass solche Verträge nicht genehmigt werden! Etwas anderes habe er nie behauptet!? Wer gab die Presseerklärung ab, von der Jens Schmidt von der Volksstimme berichtete? Mal wieder ALLES KLAR!
Rechtsanwalt Sts a.D
20 September 2008 18:54
Echo auf die unterschiedlichen Ansichten zur Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt zwischen Holger Stallknecht (CDU) und Staatssekretär Erben (SPD) Der CDU-Fraktionsvize Holger Stallknecht rät den Gemeinden einerseits, ihre Beschlüsse zur Fusion mit anderen Gemeinden unter Vorbehalt zu stellen - und hofft, dass das Landesverfassungsgericht noch 2008 zu einem Urteil kommt. Innenstaatssekretär Erben (SPD) andererseits warnte in den Medien die Bürgermeister und Gemeinderäte davor, Verträge zur Bildung von Einheits- oder Verbandsgemeinden unter einen Vorbehalt zu stellen. „Solche Verträge werden nicht genehmigt.“ Hintergrund ist, dass die Volksinitiative von ca. 200 Gemeinden und andere Gemeinden das Landesverfassungsgericht angerufen haben und rügen, dass sie die kommunale Selbstbestimmung durch, den von der Landesregierung eingeleiteten Fusionsprozess, erheblich verletzt sehen. Die meisten der 1.000 Dörfer sollen 2009 zu größeren Einheits- bzw. Verbandsgemeinden zusammengeschlossen werden. Das zu diesem Zweck erlassene Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform von 14. Februar 2008, definiert die Ziele der Neugliederung der gemeindlichen Ebenen in Sachsen-Anhalt und begründet diese Ziele mit einigen inhaltlichen Vorgaben, u.a. der zukünftigen, demographischen Entwicklung in unserem Land. Das eigentliche Verfahren zur Fusion von Gemeinden wird aber in dem Begleitgesetz nicht geregelt. Dies ergibt sich ausschließlich aus der Gemeindeordnung! Holger Stahlknecht irrt, wenn er meint, die Beschlüsse zur Eingemeindung oder Fusion von Gemeinden könnten unter Bedingungen gefasst werden, die sich aus der Zielsetzung des Begleitgesetzes ergeben. Dies geht deshalb nicht, weil das Begleitgesetz das eigentliche Verfahren zur Fusion oder zur Eingemeindung nicht regelt. Sein Vorschlag läuft damit juristisch ins Leere. Die Gemeinden, die so wie von ihm vorgeschlagen verfahren wollen, befinden sich juristisch auf einem falschen Weg. Im Gegensatz zu Holger Stahlknecht, basiert die Argumentation des Staatssekretärs im Innenministerium auf § 17 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, der das Verfahren zur Änderung der Gemeindegrenzen davon abhängig macht, dass eine Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde vorliegt. Diese Genehmigung ist wiederum davon abhängig, dass die neu entstehende Einheitsgemeinde mindestens 10.000 Einwohner hat. Ausnahmen sind nur für Gemeinden in sogenannten Verbandsgemeinden zulässig. Das Erreichen der Einwohnergrenze ist die einzige Voraussetzung, die dem Verfahren nach § 17 Gemeindeordnung zugrunde liegt. Auf die Ziele des Begleitgesetzes kommt es daher überhaupt nicht an. Diejenigen Gemeinden, die sich im Rahmen der im Begleitgesetz vorgesehenen „freiwilligen Phase“ gezwungen sehen ihren Fusionsvertrag bis zum 30. Juni 2009 beim Innenministerium einzureichen, sind nun vor besondere juristische Probleme gestellt. Mit dem von der Landesregierung vorgegebenen Verfahren würde es dann in der Mehrzahl der Fälle dazu führen, dass die Gemeinden sich nach § 17 der Gemeindeordnung einer Fusion/Eingemeindung unterziehen. Das Innenministerium könnte in diesen Fällen formal korrekt erklären, die „freiwillige“ Fusion oder Eingemeindung hätte rechtlich mit dem Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform nichts zu tun. Es besteht somit die berechtigte Gefahr, dass das Urteil des Landesverfassungsgerichts für die Gemeinden die sich in der sogenannten „freiwilligen Phase“ zusammenschließen überhaupt keine Auswirkung hat. Die Beschlüsse unter Vorbehalt, die Holger Stallknecht vorschlägt, spielen dann keine Rolle mehr und es gelten die jeweilig abgeschlossenen Fusionsverträge. Man kann den Gemeinden, die sich in einem „ freiwilligen“ Fusionsprozess befinden, konsequenterweise nur dringend raten, überhaupt nichts freiwillig zu unternehmen, um sich dann zwangsweise fusionieren zu lassen. Diese Rechtsfolge droht, falls sie bis zum 30.06.2009 keine genehmigungsfähige Vereinbarung über die Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde der Kommunalaufsicht vorgelegt haben. Erst dann kann das Verfahren mit seinen inhaltlichen Vorgaben des Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform auf die Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden. Wer sich also jetzt freiwillig zusammenschließt ist eigentlich der „Dumme“, denn der Zusammenschluss erfolgt nach der jetzigen Gemeindeordnung und die steht beim Landesverfassungsgericht nicht auf dem Prüfstand. Der Verfasser ist Rechtsanwalt und vertritt die Gemeinden Angern, Burgstall und Loitsche ( Landkreis Börde ) vor dem Landesverfassungsgericht bei ihrem Streben nach Erhaltung der Selbstständigkeit. Ulrich Koehler
Müller
19 September 2008 20:01
Nochmal ich. Artikel MZ 11.09.08 Bürgermeister Söllichau zu Bürgerentscheid Pretzsch. "Die gehören zu uns,warum hätten sie denn dagegen stimmen sollen" Hat er "Bürgermeister" und der Gemeiderat nicht gegen sein Volk entschieden. Die Söllichauer wollen nicht,laut Bürgerbefragung. Wer ist hier das Volk ? Was für Posten wurden hier vergeben.
Nico Neuhaus
18 September 2008 07:42
Ist es mangelnder Respekt vor dem Landesverwaltungsgericht, Arroganz der Macht oder der Wunsch als Diktator den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, der einen Staatssekretär des Inneren zu solchen Äußerungen verleitet? Verträge; die unter Vorbehalt hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde gemacht werden, nicht zu genehmigen, kann man aber auch als Zeichen der Unsicherheit werten. Nachdem der Innenminister die Äußerungen seines Adjutanten revidiert hat, wird man sehen, wie „freiwillig“ die Reform umgesetzt wird. Meiner Meinung nach, werden Verträge zur Bildung von Einheits- bzw. Verbandsgemeinde nun fast ausschließlich unter Vorbehalt geschlossen. Ganz einfach aus den Gründen: Diese Reform will kaum eine Gemeinde, sie beschneidet die Demokratie und vor allem hat sie keinen Nutzen. In diesem Zusammenhang auch mein Dank an die Abgeordneten der CDU, die als erstes den Mut hatten, ihre Blockflöten beiseite zu legen. 202 Beiträge |
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