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Dirk Thielemann
14 Oktober 2009 13:18
Stadt "Suedliches Anhalt" .... so ein Schwachsinn!!!
RA Koehler
08 Oktober 2009 09:44
Rechtsanwalt Ulrich Koehler Gleichzeitige Durchführung der gemeindlichen Anhörung nach Art. 90 S. 2 Landesverfassung und der Wahl des neuen Bürgermeisters bei einer Bewerbung des Leiters des Verwaltungsamtes für die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters. Liebe Freunde, vor Ort ist konkret zu prüfen, ob der jeweilige Leiter/Leiterin sich für das Amt des Bürgermeisters der neugebildeten Gemeinden beworben hat, was in der Regel dazu führt, dass dies mit einer erheblich höheren Besoldung als gegenwärtig für den Amtsinhaber verbunden sein dürfte. In diesem Fall ist an die Kommunalaufsicht ein Brief zu schreiben, mit der Bitte um Prüfung, ob die gleichzeitige Wahrnehmung der Kandidatur mit der Ausübung der Leitung des Wahlamtes in der Verwaltungsgemeinschaft nicht ausgeschlossen ist. Mit der Kandidatur strebt der Kandidat einen unmittelbaren Vorteil an, da er beabsichtigt sich auf das ausgeschriebene Amt des Bürgermeisters zu bewerben. Es besteht daher die Besorgnis der Befangenheit mit dem Antrag den Amtsinhaber unverzüglich von sämtlichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der durchzuführenden Anhörung bestehen, zu entbinden. Zu prüfen bleibt auch, ob die weiteren Mitarbeiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes, der stellvertretende Leiter oder die Leiter der verschiedenen Ämter aufgrund des Stellenkegels ebenfalls eine höhere Besoldung nach der Bildung einer Verbands- oder Einheitsgemeinde erwarten können. Diese Amtsleiter bzw. Stellvertreter sind dann ebenfalls befangen und von der Wahlhandlung auszuschließen. Rechtsanwalt Ulrich Koehler Heydeckstraße 12 39104 Magdeburg 09-10-07
Frank Bornschein
06 Oktober 2009 20:21
Die Gemeinde Reinsdorf kämpft seit über 3Jahren gegen eine geplante Schweinemastanlage unmittelbar an ein angrenzendes Wohngebiet und vor der Tür der Himmelsscheibe von Nebra.In diesem ländlichen Raum wird der Tourismus groß geschrieben und wir können nicht verstehen, von welcher Seite so eine Schweinemastanlage soviel Unterstützung findet.Nur gut das wir bis heut noch nicht der Eingemeindung zugestimmt haben.Von seitens der Kommunalaufsicht soll ein Beschluß vom Mai 2009 aufgehoben werden, wo unter anderen 5 Gemeinderatsmitglieder angeblich befangen sein sollten(zwecks privaten Wohneigentum in unmittelbarer Nähe der Schweinemastanlage) und die Gemeinde an diesen Tag das gemeindliche Einvernehmen versagte.Wer hätte heute noch eine Stellungnahme abgeben können.So werden weiterhin Beschlüsse angefochten.wo von seitens des gegnerischen Rechtsanwaltes Normenkontrollverfahren beim OVG beantragt worden.Wer hätte gegen solche Verfahren noch etwas unternehmen und beschliessen können? Als eigenständige Gemeinde können wir selber entscheiden und das ist gut so.
Dirk Thielemann
01 Oktober 2009 21:54
Die Gemeinde Leißling hat aufgrund Gemeinderatsbeschluss einen Widerspruch gleichen Inhalts eingelegt und auch die Maßnahmen die aus der Fürsorgepflicht der Verwaltungsgemeinschaft "Weißenfelser Land" resultieren eingefordert. Dirk Thielemann, CDU Gemeinderat Leißling
Franz Patzschke
01 Oktober 2009 15:19
Ich habe heute folgenden Widerspruch bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Gemeinde Tagewerben 01.10.2009 -Bürgermeister- Straße des Friedens 9 06667 Tagewerben Landratsamt des Burgenlandkreises Kommunalaufsicht z.Hd. Frau Hartmann Schönburger Straße 41 06618 Naumburg Betr.: Wahlbekanntmachung vom 28.09.09 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal Hier Widerspruch Sehr geehrte Frau Hartmann, gegen die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal vom 28.09.09 lege ich Widerspruch ein. Begründung: § 55 KWG Sachsen-Anhalt vorletzter und letzter Satz lauten: ``Der Stimmzettel enthält die vom Gemeinderat beschlossene Frage und die Antwortmöglichkeiten ja" und ,,nein". Im Fall des § 17 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt kann die Kommunalaufsichtsbehörde den Zeitpunkt für die Anhörung der Bürger bestimmen.`` Damit können sie zwar den Zeitpunkt der Anhörung bestimmen jedoch nicht die Fragestellung. Die Veröffentlichung ist damit m.E. wegen Nichtbeachtung des § 55 KWG LSA rechtswidrig. Ich hätte erwartet, dass sie vor der Veröffentlichung das Gespräch mit der Gemeinde suchen um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bitte teilen Sie bis zum 20.10.09 mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie diese Veröffentlichungspraxis tätigten. Mit freundlichen Grüßen Franz Patzschke Bürgermeister der Gemeinde Tagewerben
Gert Brückner
01 Oktober 2009 14:07
Als ich heute die Pressemitteilung von Ralf Wuschinski las und dazu noch den Beitrag in der MZ vom 30.09.2009 bezüglich der Wahlschlappe der SPD, musste ich schon etwas Lachen. Freunde, wie schnell hat doch der Innenminister und SPD Vorsitzende von der eigenen Äußerung gelernt: Ich stelle mich jetzt als toter Käfer und warte bis alles vorbei ist. Schade dass diese Machtbesessenen unser Land regieren dürfen!Ein Rücktritt ist auf Grund der vielen Pleiten und Pannen wie es Thomas Jaskowiak nennt schon lange Überfällig.
Dirk Thielemann
29 September 2009 21:33
Gewählte Volksvertreter - "dem Bürgerwillen beugen".... Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!! Die SPD muss sich wirklich nicht über ihren Untergang wundern... Dirk Thielemann, Gemeinderat Leißling
Sören Neuhaus
29 September 2009 08:09
Folgender unglaublicher Absatz war heute im MZ-Artikel: Saaletaler mit verblüffendem Votum zu lesen: In Großkorbetha und Schkortleben sieht Erben nun noch echte Arbeit. "Die Gemeinderäte müssen sich jetzt positionieren, ob sie ihre Linie fahren oder sich dem Bürgerwillen beugen", sagte Erben auf MZ-Anfrage. Nicht nur dass Herr Erben die Demokratie in unserem Lande als "sich dem Bürgerwillen beugen" empfindet, nein er sieht auch noch echte Arbeit auf sich zu kommen - die Bearbeitung der Gemeinderäte nämlich, seinem Demokratieverständniss zu folgen. 202 Beiträge |
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