VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

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Jürgen Fritzenkötter    27 September 2009 15:25
Ich kann Herrn Jauch nur nachdrücklich zustimmen, indem er in seiner Stellungnahme vom 25.09.2009 die Pflicht der Verwaltungsgemeinschaft zur Fürsorge gegenüber ihren Mitgliedsgemeinden in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich auf die Maßnahmen der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Börde“ am vergangenen Freitag, dem 25.09.2009, hinweisen und dabei insbesondere die Frage stellen, wie es in unserem Land mit der Achtung des Eigentums, hier des Gemeindeeigentums, bestellt ist, und ob die Verwaltung und deren Mitarbeiter für die Gemeinde oder etwa die Gemeinde für die Verwaltung da zu sein hat, oder mit anderen Worten, ob hier vielleicht „der Schwanz mit dem Hund wedelt“.

Leider ist in den letzen Jahren mehr und mehr eine Tendenz in unserem Land, m.E. besonders in Sachsen-Anhalt, erkennbar geworden, die Institution, also den Staat, über das Wohl der Menschen zu setzen, um deretwillen der Staat aber allein seine Existenzberechtigung hat. Diese Entwicklung begann mit der unkontrollierten Privatisierung von bestimmten Aufgaben der Daseinsvorsorge, in deren Folge die Finanzierung und nicht mehr der Versorgungszweck für die Bevölkerung in den Mittelpunkt gerückt wird, geht über die Veranlassung der maximalen Gebühren- bzw. Beitragserhebung gegenüber Bürgern und Unternehmen, da sonst angeblich rechtswidrig auf Einnahmen verzichtet wird, etwa bei der Umlage von Erschließungskosten, und findet seinen vorläufigen Höhepunkt in der parteipolitisch bedingen und rücksichtslos durchgeführten Zerschlagung jahrhundertealter Gemeinden. Im Zuge dieser jüngsten Entwicklungen bilden sich bereits tiefe Gräben auf der kommunalen Ebene, wobei Ressourcen nicht nur völlig unnötig vergeudet werden, sondern sogar Machtkämpfe ausgetragen werden.

In diesem Zusammenhang sind wohl auch die jüngsten „Attacken“ auf die Gemeinden Bornstedt und Rottmersleben durch das eigene Verwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft zu sehen:

Es ist schon eine „Aktion“, die, wäre der Vorgang nicht so ernst, einem Schildbürgerstreich ähnelte, nur dass hier kein (Schild-) Bürger, sondern eine reale Verwaltung in Deutschland(!), noch dazu die eigene Gemeindeverwaltung gegen ihre Gemeinde vorgeht. Was ist passiert?,

Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, setzte am vergangenen Freitag mit großem persönlichem Einsatz ihrer Leiterin, sowie Mitarbeitern des dortigen Ordnungsamts etc. unter Einsatz aller verfügbaren amtlichen Zwangmittel, wie des Einsatzes amtlicher Siegel, eine rechtlich nicht einmal gebotene Bekanntmachung in den offiziellen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Rottmersleben durch. Dies geschah in einer den Fortbestand der Gemeinde Rottmersleben betreffenden Angelegenheit gegen den ausdrücklich, nachdrücklich und zudem auch noch schriftlich erklärten Willen des Bürgermeister der Gemeinde Rottmersleben, indem die Umsetzung einer Verfügung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde, die nicht bestandskräftig ist, innerhalb von nur 4 Tagen nach deren Eingang nicht nur aufgrund eigener Initiative des Gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft übererfüllt wurde, sondern auch der nach § 55 S.7 KWG LSA zur Formulierung einer etwaigen Anhörungsfrage gesetzlich zuständige Gemeinderat vorsätzlich übergangen wurde, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Ich hätte nicht gedacht, dass es in unserem Rechtsstaat möglich ist, dass

1. die eigene Gemeindeverwaltung völlig losgelöst von der Gemeinde selbst, die sie trägt, und der sie ihre Existenzberechtigung verdankt, unter Einsatz amtlicher Hoheitsmittel die im Eigentum der Gemeinde stehenden Bekanntmachungskästen, über die die Verwaltungsgemeinschaft spätestens seit Erklärung der fristlosen Kündigung der weiteren Nutzung dieser Bekanntmachungskästen ihr gegenüber nicht (mehr) verfügte, vorsätzlich missbraucht, indem Sie eigenmächtig Bekanntmachungen aushängt, die den Weg zu einer Zwangseingemeindung frei machen sollen (Dabei nutzt sie nicht nur den Schutz amtlicher Bekanntmachungen durch das Strafgesetzbuch aus, sie verschließt diese fremden Bekanntmachungskästen auch noch durch amtliche Siegel, deren Aufbruch ebenfalls strafbar wäre),
2. der Bürgermeister trotz seines Schlüssels zu diesen Bekanntmachungskästen gehindert ist, die gemeindeeigenen Bekanntmachungskästen für die Einladung zu einer kurzfristigen sog. Notgemeinderatsitzung wegen dieser Vorkommnisse zu nutzen.

Inwieweit die durch Einsatz amtlicher Mittel (amtlicher Siegel) von Seiten der handelnden Personen der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde erzwungene Nichtbenutzung der gemeindeigenen Bekanntmachungskästen durch den Bürgermeister, der am Samstagmorgen zur Notgemeinderatsitzung einberufen hat, den Tatbestand der Nötigung erfüllt, bleibt ebenso zu prüfen wie die Frage, ob hier amtliche Funktionen zur Umsetzung politischer Ziele missbraucht worden sind.

Soweit Sie die Möglichkeit haben, ihre Fahrt ins Wahllokal oder Ihren Sonntagsausflug damit zu verbinden, oder aber in den kommenden Tagen in dieser Region unterwegs sind, schauen Sie sich diesen „Streich der Verwaltung“ an den Bekanntmachungskasten persönlich an Ort und Stelle in Rottmersleben, etwa in der Hauptstraße an der Bushaltestelle, schräg gegenüber vom Denkmal, sowie in Kleinrottmersleben am Fuhrmannsweg einmal an.

Es handelt sich vorliegend auch nicht etwa um einen nur Rottmersleben betreffenden die gemeindliche Existenz bedrohenden Angriff der eigenen Verwaltungsgemeinschaft. Gleiches erfolgte auch in der auf Eigenständigkeit bedachten Gemeinde Bornstedt.

Auf der Hand liegt bereits jetzt eine schwere Loyalitätsverletzung durch die Verantwortlichen in der eigenen Verwaltungsgemeinschaft gegenüber den Gemeinden Rottmersleben und Bornstedt, wie sie ihresgleichen sucht und wohl in Deutschland einmalig sein dürfte.

Die handelnden Personen im Gemeinsamen Verwaltungsamt werden sich für Ihr Tun rechtlich und auch politisch zu verantworten haben, das mit großer Energie darauf ausgerichtet ist, Optionen der Mitgliedsgemeinden Rottmersleben und Bornstedt zum Erhalt ihrer Eigenständigkeit zu zerschlagen.

Jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen setzt sich normalerweise für die weitere positive Entwicklung seines Arbeitgebers ein, zumindest schadet er ihm nicht. Hier jedoch versucht eine kommunale Verwaltung mit aller amtlichen Kraft die Auslöschung des Rechtsträgers, der Mitgliedsgemeinde, zu betreiben, von dem sich ihre administrative Handlungsbefugnis gerade ableitet. Wer das, was er zu schützen hat, derart „mit Füssen tritt“ und gleichzeitig gesetzliche Kompetenzen wie die des Gemeinderates missachtet, um fremden Interessen mit vorauseilenden Gehorsam zu dienen, verletzt nicht nur schwerwiegend seine Amtspflichten, er zeigt auch, dass er nicht die Gewähr dafür bietet, ihm anvertraute Interessen zum Wohle des Vertretenen wahrzunehmen. Bei Personalentscheidungen ist dies m.E. besonders zu beachten.

Jürgen Fritzenkötter

Rottmersleben

Rechtsanwalt Koehler    24 September 2009 12:47
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http://www.koehlerpluskollegen.eu
Die Einstweilige Anordnungen der beiden Gemeinden Schopsdorf und Stresow gegen die beabsichtigte Anhörung im Rahmen der Eingemeindung in die Stadt Möckern am Sonntag, den 27. September 2009 wurden vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgelehnt.


In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 24.09.2009 wurden im Wesentlichen zwei Gründe vorgetragen, die zur Ablehnung der Anträge geführt haben.

1. Antragsgegner

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Magdeburg hätte der Antrag gegen die Verwaltungsgemeinschaft Möckern selbst gerichtet werden müssen.

Begründet wird dies mit der Erlasslage des Innenministeriums und der sich aus § 17 Abs. 2 S. 4 Gemeindeordnung ergebenden Befugnis. Bei der Durchführung der Bürgeranhörung handelte es sich um eine Aufgabe des übertragenden Wirkungskreises und dies wird von der Verwaltungsgemeinschaft Möckern in eigener Verantwortung wahrgenommen.

Auch wenn der Antragsgegner, der jeweilige Landkreis, als Aufsichtsbehörde tätig geworden ist, geht das Verwaltungsgericht Magdeburg davon aus, dass dies auch keinen Erfolg gehabt hätte.

Die beiden Gemeinden sind nicht aus eigenem Recht befugt, die von der Verwaltungsgemeinschaft für den 27.09.2009 angeordnete Bürgeranhörung zu verhindern.

Nach Ansicht des Gerichtes ergibt sich dies dadurch, dass die kommunale Selbstverwaltung durch die angeordnete Bürgeranhörung nicht betroffen sei. Hierzu wird auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 23. April 2009 zurückgegriffen. Hierbei handele es sich um die Entscheidung, in der das Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden der Gemeinden der Volksinitiative zurückgewiesen hat.

2. Anwendung von § 17 Abs. 2 S. 3 GO

Eine spezialgesetzliche Anhörungspflicht in das Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetz hat der Gesetzgeber nicht aufnehmen müssen.

Die Argumentation, die von der Volksinitiative vorgetragen wird, wird von den Richtern nicht geteilt, da es sich bei jeder Gebietsänderung um einen konkreten Einzelfall handelt, bei dem die gesetzliche Regelung des § 17 Abs. 2 S. 3 Gemeindeordnung ausreichend ist.

Der Gedanke, dass das Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetz eine eigenständige Regelung haben müsste, da es als spezielles und jüngeres Gesetz die Gemeindeordnung verdrängt, ist von den Richtern des Verwaltungsgerichts Magdeburg nicht aufgenommen worden, so dass auch dieses Argument nicht durchgreift.

3. Anrufung des Landesverfassungsgerichtes

Das Landesverfassungsgericht kann von den beiden Gemeinden, Schopsdorf und Stresow, zurzeit noch nicht angerufen werden, da das jeweilige Zuordnungsgesetz zur Stadt Möckern noch nicht vorliegt.

§ 51 Abs. 1 Landesverfassungsgerichtsgesetz verlangt aber ein formelles Landesgesetz. Im Rahmen des Zuordnungsgesetzes könnte dann eine allgemeine Verfassungsbeschwerde nach § 2 Nr. 7 und Nr. 8 Landesverfassungsgerichtgesetz erhoben werden, so dass das Verwaltungsgericht Magdeburg davon ausgeht, dass ein Bürger eine individuelle Verfassungsbeschwerde erheben könnte oder die jeweilige Gemeinde.

4. Fazit

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat somit aus formellen und materiellen Gründen die Aufhebung oder Verschiebung der geplanten Anhörung zur Gemeindeneugliederung abgelehnt.

Die vorgetragenen Argumente lassen es auch nicht ratsam erscheinen, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einzulegen, da nicht zu erwarten ist, dass das Argument tragen würde, dass das Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetz als jüngeres und spezielleres Gesetz die Gemeindeordnung verdrängen würde, so dass durch das Fehlen einer entsprechenden Regelung wie § 17 Abs. S. 3 der Gemeindeordnung die geplanten Anhörungen rechtswidrig wären.



Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Koehler/Magdeburg
am Donnerstag, den 24. September 2009

Gerald Wahrlich    23 September 2009 09:57
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Nun haben wir es heute in der MZ schwarz auf weis, das man im Innenministerium
nicht einmal das Fach Mathematik beherscht.
"Vom Erhabenen zum Lächerlichen ist es nur ein Schritt"(Napolen Bonaparte).
Es ist schade wenn man selbst nicht erkennt,(oder nicht erkennen will),dass man unfähig ist ,die einfachsten Dinge im Leben zu beherrschen.
Unser Ministerpräsident sollte solche Dilletanten wie Hövelmann und Co.nach Hause schicken oder nach Nord-Korea.
Es wäre für Sachsen Anhalt kein Verlust.
Jeder ist ersetzbar!!

Sören Neuhaus    23 September 2009 08:28
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http://www.zorbau.de
Innenministerium verbuchte die Schulden der Kreise und Gemeinden als Einnahmen - Jetzt sollte es auch dem letzten endlich klar sein: Wir werden von einem Haufen Idioten regiert! Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?

Gerald Wahrlich    22 September 2009 15:28
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Es ist eine Unverschämheit wie Bürgerrechte von Hövelmann und seinem profillosen Staatssekretär Erben mit Füßen getreten werden.Solche Leute die die Dank ihres Parteibuches sich hochkatapultieren ließen und jeglichen ökonomischen und fachlichen Sachverstand vermissen lassen,(woher soll der auch kommen?),gehören in die Wüste geschickt.
Dort können sie keinen Schaden anrichten.
Der Wähler wird es ihnen zeigen, das wir nicht in einer Bananenrepuplik Leben.
Man hat den Eindruck, das manche,eine ehemals Erlebte Diktatur, nicht vergessen können.
Ihre eigenen Aussagen zur Gebietsreform,treten diese Leute selbst mit Füßen, nach dem Motto:Was interressiert mich mein Geschwätz von gestern.
Der Volksinitiavte gehört mein größter Respekt.

Frank Stolzenberg    21 September 2009 11:35
Auch wir, die Gemeinde Peißen, wird alles unternehmen, um die Volksinitiative zu unterstützen und die Gebietsreform doch noch zu Fall zu bringen.

Frank Stolzenberg

Dirk Thielemann    20 September 2009 20:16
Die SPD will nun noch mal richtig verbrannte Erde in Sachen Demokratie hinterlassen, bevor sie dann nach der nächsten Wahl zur Splitterpartei verkommt...

Gert Brückner    19 September 2009 11:33
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Liebe Freunde, jetzt wird durch die fachdienstliche Weisung so richtig klar wo es mit der Demokratie hingeht.Das ist das Resultat von Schwarz-Rot, wobei die SPD völlig vergißt, dass Sie sich gerade der Demokratie verschrieben hat.So wird durch den Innenminister und seinen Staatssekretär die parteipolitische Schiene in den Vordergrund gestellt, statt sich auf ihre eigenen vormaligen Aussagen zu beschränken.
Zorbau nach Lützen, was soll das? Was schert sich diese Truppe noch um die demokratischen Grundrechte der Bürger und die Selbstverwaltung der Kommunen? Lasst es sie bei den Wahlen spüren !!


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