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Thomas A. Jaskowiak
18 September 2009 09:35
Auszug aus der Anweisung zur Bürgeranhörung: "... Eine gesonderte Beschlussfassung durch die Gemeinde-/Stadträte über die Durchführung der Bürgeranhörung ist nicht erforderlich, da es sich hier um die Umsetzung einer fachaufsichtlichen Weisung im Rahmen des hierarchischen Behördenaufbaus, welche durch die jeweiligen Leiter der Verwaltungsgemeinschaften zu befolgen ist, handelt." Was bedeutet das? Ihr gewählten Gemeinde- und Stadträte seid ein NICHTS in der Demokratie, weil die Behörden entscheiden. Das machen der Innenminister, das Kabinett und der Landtag möglich. Tolle Aussichten für die Demokratie und das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Da wundern sich Leute wie Hövelmann und Böhmer regelmäßig über Parteien- und Politikverdrossenheit. Keiner von den Verantwortlichen muß sich wundern! Keiner! Aber wir vegessen die Wahlversprechen der CDU nicht! MdL's der CDU, wir werden bei Euch sein und Eure Wahlflyer der letzten Landtagswahl nachdrucken. Das wird einh Spaß!!! Leider nur für uns...
Holger Stahlknecht
02 September 2009 14:21
Wir brauchen wirtschaftlich arbeitende und gleichzeitig bürgernahe Verwaltungsstrukturen. Eine zweite Gebietsreform innerhalb von nur 7 Jahren führt zur Verunsicherung der Menschen und bewirkt, dass gerade erst funktionierende Verwaltungseinheiten wieder zerstört werden bzw. sich neu orientieren müssen. Ich unterstütze nur freiwillige Entscheidungen der Gemeinden, soweit sie geboten erscheinen und vertrete damit auch die Position meiner Partei - der CDU. Somit muss ich nicht befürchten - wie der Kandidat der SPD - im Entscheidungsfall aus Gründen der Parteidisziplin entgegen meiner Auffassung und meinem jetzigen Wahlversprechen votieren zu müssen.
Sören Neuhaus
20 August 2009 08:06
Die heutigen Meldungen in der Presse bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der Volksinitiative. Zum einen ist von den hohlen Phrasen Leistungsfähigere Kommunen zu schaffen, die mehr Aufgaben übernehmen können nichts mehr übrig. Heute heißt es: "Neben der ohnehin mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes geplanten Reduzierung der bislang 1,74 Milliarden Euro Landeszuweisungen um 96 Millionen Euro sind weitere Kürzungen von 85 Millionen Euro geplant. Im Gegenzug sollen die Kommunen weniger Aufgaben erledigen". Zum anderen zeigt das Innenministerium, dass es ohne Rücksicht auf Verluste und Kompetenzen anderer vor hat seinen Willen durchzusetzen.
Dirk Thielemann
15 August 2009 10:22
"KEINE ZWANGSZUSAMMENSCHLÜSSE VON GEMEINDEN" Noch hat die CDU dieses Wahlversprechen nicht gebrochen! Sollten sie es tun und hoffen bis zur Wahl ist das vergessen, dann werden viele Helfer dafür sorgen, dass dies nicht in Vergessenheit gerät! Wir werden durchs Land fahren, Plakate kleben und jeden Wähler auf diese Angelegenheit hinweisen, so dass dieses Thema auf jeden Fall bei der nächsten Landtagswahl ein mitentscheidender Punkt sein wird!!! Dirk Thielemann Gemeinderat Leißling
Jörg Vorhölter
04 August 2009 12:38
Herr Prof. Böhmer, Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14. Februar 2008, §2 Abs. 9 (9) Gemeinden, die der Kommunalaufsicht bis zum 30. Juni 2009 keine genehmigungsfähige Vereinbarung über die Bil- dung einer Einheitsgemeinde oder einer Verbandsgemeinde vorgelegt haben, werden durch Gesetz zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen. Dieses Gesetz konnte nur mit Hilfe der CDU beschlossen werden und dokumentiert für jeden verständlich den Wahlbetrug der CDU. Aber Sie, Herr Prof. Böhmer, können ja sehr gern hier eindeutig klarstellen, dass die CDU den Gesetzen zur Zwangseingemeindung nicht zustimmen wird. Die Bürger von Sachsen Anhalt werden aufmerksam Ihre Antwort verfolgen.
Prof. Dr. Böhmer CDU
04 August 2009 12:01
Aus meiner Rede im Landtag am 06.04.2001 Wir werden den Menschen sagen, jede Lösung, die gegen den Willen der Betroffenen von oben oktroyiert wird und unter der Heimatgefühl einem mathematischen Modell zuliebe verloren geht, wird von uns nicht mitgetragen. Aus meiner Rede im Landtag am 17.01.2002 Wir sind - auch das sage ich sehr vorsichtig und langsam zum Merken - nicht gegen eine Gebietsreform, sondern für eine anschließende behutsame Gebietsreform auf freiwilliger Grundlage.
Thomas A. Jaskowiak
31 Juli 2009 12:41
Liebe CDU'ler im Landtag, dem Kabinett und im ganzen Land! Ihr habt doch noch eine Chance! Noch gibt es keine Zwangseinweisung in Einheitsgemeinden! Noch habt Ihr hierbei nicht gelogen und seit als Wahllügner diesbezüglich zu bezeichnen. Noch nicht!!! Denkt an die Basis! Denkt an die Wähler und Eure Mitglieder!!! Denkt an 2011 und WEITER!!! Wir vergessen nicht, wenn Ihr Eure Heimat, Eure Wähler und letztendlich Euch selbst verraten habt!!!
Waybackmachine
29 Juli 2009 12:39
Liebe CDU-Abgeordnete, in den nächsten Monaten stehen Ihnen die Entscheidungen über die Zwangsgesetze bevor. Hier eine kurze Zusammenfassung Ihrer Aussagen der letzten 10 Jahre. Soll es wirklich so traurig enden? 2000 10 Thesen zur Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt Jede kommunale Gebietsreform bringt tiefe Einschnitte mit sich. Verwaltungen können nicht funktionieren, wenn deren grundlegende Strukturen laufend geändert werden. Die Landesregierung doktert an Kommunalstrukturen herum, ohne genau zu wissen, was sie eigentlich bei der Verwaltungsreform will. ereits 1993 hat der Landtag nahezu einstimmig beschlossen, daß jede Gebietsreform lediglich ein Torso bleibt, wenn ihr nicht eine umfassende Funktional- und Verwaltungsreform vorangeht. Kommunale Zwangsehen schaffen Widerstand und lösen bei weitem nicht alle Probleme. Freiwillige Vereinbarungen erreichen demgegenüber eine weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung. Die starren Einwohnergrößen der Landesregierung von mindestens 1.200 Einwohnern je Gemeinde und mindestens 150.000 Einwohnern je Landkreis erscheinen deshalb als willkürlich. Entscheidendes Kriterium für Zusammenschlüsse kann nur die Frage sein, wie kommunale Gebietskörperschaften ihren zukünftigen Aufgabenbestand qualitativ gut wahrnehmen können. Leistungsfähige Landkreise und gemeindliche Strukturen dürfen durch eine Reform nicht zerschlagen werden. Dies gilt nach Auffassung der CDU gleichrangig für Einheitsgemeinden wie für Verwaltungsgemeinschaften einschließlich des Trägergemeindemodells. Eine Zerschlagung der über 1.000 identitätsstiftenden Gemeinden kommt für die CDU nicht in Betracht. 2002 Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP Zentralistische Vorgaben, die bis zu Entwicklungsfestlegungen für Teile von Gemeindegebieten gehen, sind als Beeinträchtigung der Planungshoheit und unangemessene Bevormundungen der autonomen Kommunen abzulehnen. Nach Überzeugung der Koalitionspartner besitzen die Kommunen schon jetzt die notwendige Leistungsfähigkeit für eine Übertragung von Aufgaben des Landes. Die Funktionalreform soll deshalb unverzüglich begonnen werden. Soweit Vorschriften der drei Vorschaltgesetze dem entgegenstehen, werden diese aufgehoben. Das gilt insbesondere für Mindesteinwohnerzahlen, da diese allein kein geeignetes Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Kommune darstellen. 2006 Wahlplattform 2006 - 2011 der CDU Sachsen-Anhalt Keine Zwangszusammenschlüsse von Gemeinden - das Prinzip der Freiwilligkeit hat weiterhin Vorrang. Und hier können Sie über Verrat oder Loyalität gegenüber dem Wähler entscheiden Holger Stahlknecht 1.07.2009 Diejenigen Kommunen, die die freiwillige Phase nicht genutzt haben, werden nunmehr durch den Gesetzgeber zugeordnet. Dies ist keine böse Überraschung, sondern war in dem offenen, mit den Gemeinden geführten Dialog immer deutlich. Die kompletten Dokumente finden Sie im Übrigen hier 202 Beiträge |
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