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Anordnung der Bürgeranhörung in Mühlanger |
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In folgendem Brief des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlanger Thomas Jaskowiak an den Wittenberger Landrat Jürgen Dannenberg werden unglaubliche Vorgänge beim Vorgehen des Landkreises gegen die Gemeinde geschildert:
Sehr geehrter Herr Landrat,
in den letzten Tagen erreichten mich diverse Informationen per Telefon. Da ich ehrenamtlich Tätiger bin, kann und muss ich nicht zu jeder Minute vor Ort sein und aktiv sein. Daher erreichte mich erst jetzt das Schreiben vom Freitag und vom gestrigen Tag.
Das ich den Inhalt nicht sofort anerkenne ist sicher selbst redend. Daher lasse ich dies rechtlich prüfen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine sofortige Notwendigkeit im Moment nicht ersichtlich ist, da der Termin zur Bekanntmachung am gestrigen Tag per 0.00 Uhr verstrich. Daher sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen, da sie ohne den zeitlichen Zusammenhang geschehen. Ein neuer Termin zur Bürgeranhörung wäre frühestens der 06.12.2009. Die damit verbunden Veröffentlichung ist also per HEUTE nicht Notwendig!
Darüber hinaus weise ich auf den nicht fristentsprechenden Eingang Ihres Schreibens hin. Daher konnte ich die Anweisung nicht umsetzen. Für mich unverständlich, warum eine solche Eile sein muss. Der Innenminister hätte doch früher erkennen können, welche zeitliche Brisanz hier vorhanden ist. Das ist sehr unprofessionell und ich denke, ich wende mich an die Presse. Es kann nicht sein, dass innerhalb von wenigen Stunden ein Ehrenamtlicher von Behörden genötigt wird, Dinge umzusetzen, die Berufspolitiker und Beamte nicht komplett rechtlich und sinnhaft überschauen und bewerten können. Dies ist nicht nur Nötigung, sondern auch glatt eine Frechheit!
Dies greift ausdrücklich nicht auf die Beschäftigten im Landkreis Wittenberg, sondern auf das IM und deren Beteiligte! Im LK WB ist man zur Umsetzung verpflichtet. Das weiß und verstehe ich. Aber die, aus meiner Sicht unrechtmäßige und höchst undemokratischer Vorgehensweise, ist das Spiegelbild des Handelns der derzeitigen Landesregierung. Das Ergebnis konnten wir am Sonntag bei der Wahlbeteiligung und dem Ergebnis absehen.
Zurück zum Thema. Wie im heutigen Telefonat mitgeteilt, weise ich darauf hin, dass die Bürgeranhörung schon eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und die Verwaltungsgemeinschaft mit der Durchführung beauftragt werden kann. Aber aus meiner Sicht muss die Frage den Gemeinderat passieren. Dies erfolgte nicht. Aus meiner Sicht wäre es richtig, wenn ich einen Brief bekäme, der mich auffordert, die Bürgeranhörung auf die Tagesordnung zu setzen. Dann würde es der Rat behandeln und bei negativer Entscheidung könnte es zu einer Ersatzvornahme in Ihrem Hause kommen. Dagegen könnte der Gemeinderat in Widerspruch gehen und ggf. klagen. Das ist ein sauberer und vor allem demokratischer Weg! Diesen hat das Innenministerium nicht gewählt. Daher weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich für eine Bürgeranhörung nicht persönlich zur Verfügung stehe. Es ist die Aufgabe der Verwaltung. Von mir aus kann sich der Innenminister ins Wahl-Lokal setzen! Ich nicht!
Zur Durchführung und auch Vorbereitung möchte ich auf das Folgende hinweisen:
§ 5 (GO-LSA)
Übertragener Wirkungskreis
(1) Der Gemeinde können durch Gesetz staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden (Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises); dabei sind die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Sind die Mittel durch den Landkreis oder das Innenministerium zur Verfügung gestellt worden? Wenn ja wann und wie? Sind da auch die Gelder vorhanden, für widerrechtlich geöffnete Schaukästen? Der Kreishaushalt wird nicht belastet?
Darüber hinaus sind seit rund 2 Wochen diverse rechtliche Fragen offen, die mir noch immer nicht beantwortet sind. Ohne deren Beantwortung ist mir keine Entscheidung möglich, weil sie eine rechtliche Würdigung bedeuten.
Abschließend stellte ich die Frage, wie ich mich verhalten soll, weil der Widerspruch mit einem Votum des Gemeinderates versehen ist. Da das Ergebnis der Bürgeranhörungen schon nicht bindend ist und damit aus meiner Sicht auch höchst undemokratisch, können wir doch die Gemeinderatsentscheidung auch ignorieren. Das würde wenigsten ins Bild der Landespolitik passen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas A. Jaskowiak
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