VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

Die Parteifreunde beim Landesverfassungsgericht werden es schon „richten“.
ich sende ihnen als Anlage die Stellungnahme der Landesregierung zu meiner Verfassungsbeschwerde zu.... Diese Stellungnahme müsste man eigentlich auf der Internetseite veröffentlichen unter dem Titel: Die Parteifreunde beim Landesverfassungsgericht werden es schon „richten“.

Bei dem engen Vertrauensverhältnis zwischen Landesregierung und Landesverfassungsgericht muss man natürlich wissen, welcher befreundete Richter im Urlaub war und wann man selbst als Mitarbeiter des Ministeriums wieder erreichbar wäre, um vielleicht hinter dem Rücken der Beschwerdeführer die Beschlüsse oder Urteile telefonisch abzusprechen. Schließlich können ja Telefongespräche zur Landesregierung hinter dem Rücken der Beschwerdeführer nicht bewiesen werden, weil diese unter das Beratungsgeheimnis und die richterliche Unabhängigkeit fallen. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland auch kaum die Chance, Rechtsbeugung durch Richter aufzudecken, die mit ihrer Auslegung und Demokratieverständnis den Kernbereich der Verfassung aushöhlen.

Immerhin ist Frank Straube nicht nur „irgendein wissenschaftlicher Mitarbeiter“ beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, sondern er ist auch gleichzeitig vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau.

Welchem Bürger kann man es verdenken, wenn der die Besorgnis äußert, ob unsere Landesverfassungsrichter nicht nur ein „verlängerter Arm“ der Regierungsparteien SPD+CDU sind?

Desweiteren habe ich den Text meiner Anhörungsrüge an das Landesverfassungsgericht beigefügt.


Folgende E-Mail ist eine Stellungnahme des Innenministeriums zu einer Verfassungsberschwerde!:


Sehr geehrter Herr Straube,

leider bin ich nicht mehr dazu gekommen, noch "ein paar Zeilen" für die Stellungnahme der Landesregierung zu o.g. Verfahren aufzuschreiben. Das ganze müsste dann auch noch zwischen drei Ressorts abgestimmt werden. Dankenswerter Weise hatten Sie ja von einer Terminsetzung abgesehen.

Inhaltlich gehe ich davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Sollte das Verfassungsgericht dies auch so sehen, würden wir nach einer entsprechenden Aufforderung bereitwillig einen Verzicht auf die mündliche Verhandlung erklären.

Einen guten Start nach dem Urlaub
und freundliche Grüße
Heike Luckhardt

(PS.: Bin erst am 3.8.09 wieder im Haus)



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