VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

Erfahrungen


Die Parteifreunde beim Landesverfassungsgericht werden es schon „richten“.
ich sende ihnen als Anlage die Stellungnahme der Landesregierung zu meiner Verfassungsbeschwerde zu.... Diese Stellungnahme müsste man eigentlich auf der Internetseite veröffentlichen unter dem Titel: Die Parteifreunde beim Landesverfassungsgericht werden es schon „richten“.

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Die Antwort des Landrates an die Gemeinde Mühlanger folgte prompt.




Kommentare (1)

 
Antwort der Gemeinde Mühlanger an den Landrat
Ihr Schreiben vom 01.10.2009


Sehr geehrter Herr Landrat,

dankend erhielt ich den Brief vom 01.10.09.

Dessen förmlicher Anstrich überrascht mich einerseits und erschreckt mich andererseits.
Die Aufzählung der Paragraphen aus GO-LSA und KWG sind beeindruckend und gleichfalls finde ich die „Rechtsanpassung“ erschreckend. Darüber müssen wir reden.

Das die Bürgeranhörung von unserem Dienstleister „Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming“ durchführbar ist (insbesondere durch fachaufsichtliche Weisung – bei Kostenerstattung!!!) ist korrekt. Aber nirgendwo finde ich endlich und erlösend einen Hinweis, dass die Fragestellung vorgegeben werden kann und nicht vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Vgl. hierzu:
§ 55 (KWG)
Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen
Die Durchführung der Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen nach der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt obliegt der Gemeinde. …………………. Der Stimmzettel enthält die vom Gemeinderat beschlossene Frage und die Antwortmöglichkeiten ja" und ,,nein". Im Fall des § 17 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt kann die Kommunalaufsichtsbehörde den Zeitpunkt für die Anhörung der Bürger bestimmen.
Darüber hinaus möchte ich nochmals auf die immer noch nicht beantworteten Fragen hinweisen. Ich sollte als ehrenamtlicher Bürgermeister innerhalb von wenigen Stunden Stellung beziehen. Das ist eine Frechheit an sich!!! Wenn ich am Freitag (nachmittags  gegen 16 Uhr) einen Brief erhalte, dann habe ich keinerlei Chancen für eine Rücksprache in meiner Verwaltung! Antworten soll ich bis Montag 10 Uhr!?!? Das ist wohl sehr weltfremd, eine solche Forderung aufzumachen. Ich soll ohne Verwaltung bis Montag antworten und eine hauptberufliche Verwaltung kann nicht innerhalb von 14 Tagen antworten.

Ist mir aber auch klar. Die Fragen / Antworten sind nicht einfach, weil die Ansichten zu den Gesetzeskommentierungen erst angepasst werden müssen und diese Fragen nun auch öfters aufkommen. Daher muss das IM wohl erst einmal grübeln! Ich weiß, dass diese Forderungen nicht in Ihrem Hause entsprungen sind, sondern aus Richtung IM in MD kommen, daher laste ich es keinem Beschäftigten des Landkreises an. Aber solche Sätze, wie im letzten Brief (letzter Absatz) die bitte ich, sich ab sofort zu verkneifen. Das wäre eine Schande, wenn das unser Kommunikations-Niveau werden würde. Ich will auch nicht gegen den Landkreis schießen. Sie sind „Erfüllungsgehilfe“ eines vom Land völlig „verkorksten“ Prozesses, der die Hilflosigkeit demonstriert.
Eine Bitte habe ich noch in diesem Prozess. Wenn ohnehin die Verfristung eingetreten ist (Aushang hätte fristgemäß am 28.09.09 hängen müssen, wurde erst am 30.09.09 ausgehängt) und daher sinnlose Kosten entstanden sind, bitte ich dem Weisungsgeber (sicher IM) die Rechnung des Schlüsseldienstes zur Erstattung zu übersenden. Wie erfolgt die Bezahlung? Im Kreishaushalt gibt es auch keine Haushaltsstelle für solche Maßnahmen. Dort gehört sie auch nicht hin, weil sie ja durch den hierarchischen Behördenaufbau von „oben“ angewiesen wurden. Bitte lassen Sie sich die Erstattung  nach §5 GO-LSA von der übergeordneten Behörde bestätigen. Dieser sehe ich bis Montag 15.00 Uhr entgegen.
Darüber hinaus bitte ich nochmals darum, mir die offenen Fragen, ebenfalls gern bis Montag, den 05.10.2009; 15.00 Uhr zu beantworten. Sollte dies nicht erfolgen, werde ich die verfristeten und aus meiner Sicht auch rechtswidrigen Aushänge (nicht vom GR beschlossenen Fragestellung) entfernen lassen müssen.
Einen Hinweis zum Abschluss meines Briefes erlaube ich mir auch. Ein Landrat und auch seine Kommunalaufsicht sind auch zur Einhaltung und Prüfung des Rechtes auch bei diversen Anweisungen, gemäß und durch den „hierarchischen Behördenaufbau“ verpflichtet. Wenn  auf die offene Frage, nach der Beteiligung der Gemeinde bei der Fragestellung nicht ordentlich und nicht in kurzer Zeit (über 2 Wochen sind schon vergangen) von den „hierarchischen übergeordneten Behördenaufbauten“  geantwortet wurde, dann sind Sie verpflichtet, Schaden von betroffenen eigenen Behörden, der VG und Gemeinden fern zu halten. Das bedeutet, offene und nicht beantwortete Fragen durch die obere Kommunalaufsicht, IM oder wen auch immer, sind zu beantworten oder es dreht sich kein Rad!!! Wer haftet denn für die entstandenen Schäden? Ich habe nichts gegen eine generelle Nutzung der Schaukästen für die VG. Aber da der Prozess in diversen Inhalten nicht klar ist, verweigerte ich den Aushang. Für mich hätte der Gemeinderat zumindest mit der Anhörungsfrage betraut worden sein. Dies geschah nicht und damit kam es zur Zwangsöffnung und Beschädigung meiner Schaukästen (näheres bitte über die VG erfragen). Sie arbeiten doch sicher auf rechtssicherer Basis und sehr gewissenhaft und nicht im Rahmen des vorauseilenden Gehorsams, oder? Das ist nämlich eine Haftungsfrage! Sie sind ebenfalls eine Dienstleistungsbehörde für die Gemeinden und Bürgermeister und nicht Richter oder Vollstrecker für eine Landesbehörde oder Ministerium, sofern die rechtlichen Fragen nicht beantwortet worden sind!
Mit dem Wunsch nach einer weiterhin guten und lösungsorientierten Kommunikation verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas A. Jaskowiak

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