VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

Pressebericht MZ: Ortschaftsräte sollen mehr Kompetenzen bekommen (06.02.2010)
Ortschaftsräte sollen mehr Kompetenzen bekommen
Abteilungsleiter des Magdeburger Innenministeriums informiert Volksvertreter
VON CLAUS BLUMSTENGEL

KÖTHEN/MZ. Die Landesregierung möchte die Kompetenzen der Ortschaftsräte in den neu gebildeten Einheitsgemeinden erweitern. Das erfuhren rund 30 Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte aus Anhalt-Bitterfeld in dieser Woche während eines Vortrages von Ministerialdirigent Klaus Klang aus dem Magdeburger Innenministerium. Auf der Weiterbildungs-Veranstaltung der Kreisvolkshochschule und der Landeszentrale für politische Bildung in der Siebenbrünnenpromenade erfuhren die Volksvertreter, dass die Landesregierung am 2. Februar zusammen mit dem Gesetzentwurf über die Neugliederung der Gemeinden den Entwurf eines zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform verabschiedet hat. In ersterem werden unter anderem die Stadt Gröbzig sowie die Gemeinden Piethen und Görzig in die Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt eingemeindet. Der zweite Entwurf beschreibt unter anderem die Einzelheiten dieser Zwangszuordnungen und sieht bedeutende Änderungen der erst im August vorigen Jahres verabschiedeten Gemeinde- und Landkreisordnung vor. Über beide Entwürfe muss noch der Landtag abstimmen, womit laut Klang voraussichtlich im Juni zu rechnen ist.

Die Kenntnis der Gesetze gebe den Gemeinde- und Ortschaftsräten Kompetenz und ermögliche es ihnen, Einfluss zu nehmen, beschrieb Klang, der Abteilungsleiter im Innenministerium sowie Landeswahlleiter ist, das Anliegen seines Vortrags.

"Der Bevölkerungsrückgang ist wesentlich drastischer als bisher angenommen", begründete Klang die Notwendigkeit, die Zahl der selbstständigen Gemeinden aus Kostengründen von 1036 zur Wende auf 219 bis zum Januar 2011 zu verringern. Angesichts der sinkenden Einwohnerzahlen lasse sich sonst die Infrastruktur nicht mehr aufrecht erhalten.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, in dem es keine Verbandsgemeinden, sondern nur Einheitsgemeinden gibt, sei damit "einen klaren Weg gegangen", stellte der Jurist fest. An dieser Struktur werde sich sicher nichts mehr ändern.

Von der ursprünglichen Absicht, Gemeinden, die sich nicht freiwillig einer Einheits- oder Verbandsgemeinde angeschlossen haben, nach der Zwangszuordnung keine eigene Interessenvertretung zuzubilligen, ist der Gesetzgeber abgekommen. So sollen laut Entwurf des zweiten Begleitgesetzes zum Beispiel Piethen, Görzig und Gröbzig für den Rest der laufenden

Wahlperiode eine Ortschaftsverfassung bekommen. Dazu ist die Neuwahl von Ortschaftsräten vorgesehen, die bis 30. Juni 2014 im Amt bleiben. Darüber, ob diese Gremien anschließend in diesen drei Ortschaften neu gewählt oder aufgelöst werden, muss vor dem Ende der Wahlperiode der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt entscheiden.

Die aktuelle Gemeindeordnung sieht vor, dass der Ortschaftsrat in Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat ein Beratungs-, Vorschlags- und Anhörungsrecht hat. Allerdings kann sich der Gemeinderat über solche Vorschläge hinwegsetzen. Laut Gesetzentwurf muss der Gemeinderat über solche Vorschläge künftig auf der übernächsten Sitzung, spätestens aber innerhalb von drei Monaten entscheiden. Werden solche Vorschläge nicht berücksichtigt, kann der Ortsbürgermeister in der ersten Wahlperiode nach der Gebietsänderung verlangen, dass das Anliegen nochmals beraten und beschlossen wird. Ausgenommen sind hier unter anderem die Haushaltssatzung sowie Wirtschaftspläne von Eigenbetrieben. Ein solcher Antrag soll sogar aufschiebende Wirkung haben. Solch ein Antrag auf nochmalige Behandlung eines bestimmten Themas kann jedoch zu einem Sachverhalt nur einmal gestellt werden.

Vorgesehen ist außerdem, dass auch die Ortschaftsräte für ihre Sitzungen künftig Einwohner-Fragemöglichkeiten beschließen können. Das sieht die Gemeindeordnung zurzeit nicht vor. Bereits in der Gemeindeordnung enthalten und auch künftig vorgesehen ist das Rederecht des Ortsbürgermeisters im Gemeinderat und seinen Ausschüssen, wenn es um Angelegenheiten der jeweiligen Ortschaft geht, sowie das Recht der Teilnahme an nicht öffentlichen Beratungen über solche Angelegenheiten. Der Entwurf des Begleitgesetzes räumt dem Ortsbürgermeister darüber hinaus das Recht auf Akteneinsicht in Angelegenheiten seiner Ortschaft ein.

Abteilungsleiter Klang wies die Teilnehmer der Weiterbildung noch auf eine Möglichkeit hin, den Einfluss der Ortschaftsräte zu vergrößern: In der Hauptsatzung kann der Gemeinderat den Ortschaftsräten bestimmte Angelegenheiten wie die Unterhaltung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Pflege des Ortsbildes und die Förderung kultureller Veranstaltungen übertragen. Das könne man mit Hilfe von im Gemeinderat vertretenen Einwohnern der jeweiligen Ortschaft anstoßen, riet er. Gelegenheit, solche Beschlüsse auszuhandeln, biete sich, wenn für bestimmte Entscheidungen im Gemeinderat Mehrheiten gesucht werden müssen. Per Gesetz zugeordnete Gemeinden haben freilich keinen Vertreter im Gemeinderat.

Anliegen des Gesetzentwurfes sei es, "dass sich die Menschen weiter engagieren und dörfliches Leben stattfindet, trotz Aufgabe der Eigenständigkeit ihrer Orte und weit entfernter Verwaltung", erläuterte Klang.

Ob die in Aussicht gestellten neuen Kompetenzen für Ortschaftsräte die Wogen in Gröbzig, Piethen und Görzig glätten werden, bleibt abzuwarten. Wie die MZ berichtete, wollen sich diese Orte ungeachtet der Zwangszuordnung nach wie vor zu einer eigenen Einheitsgemeinde zusammenschließen. Dazu sollen die künftigen Ortschaftsräte bei der Stadt Südliches Anhalt die "Ausgemeindung" beantragen.

"Der Vortrag war für mich eine ergänzende Information", schätzte Klaus Eichhorn, Ortschaftsrat von Trebbichau / Fuhne, ein. Für ihn sei der Entwurf des zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform allerdings nur "ein Zeichen dafür, dass man die Leute beruhigen will". "Wir sind schon seit 2005 Einheitsgemeinde und haben deshalb Erfahrung", sagte der Ortsbürgermeister von Zörbig, Jürgen Ebinger. "Aber Unterlagen und Informationen in dieser Qualität haben wir bisher noch nicht bekommen. Klang ist ein Mann mit großer Kompetenz", lobte er den Vortrag.



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