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Jävenitzer unterstützen Volksbegehren-Antrag
Rat sammelt Unterschriften
Von Donald Lyko
Im Kampf um die Selbständigkeit der Gemeinde Jävenitz sprechen Bürgermeister Heinz Baldus und der Gemeinderat weiterhin eine Sprache – in Worten und in Taten. Dieser gerade Weg wird am Sonnabend, 23. Januar, fortgesetzt. An diesem Tag werden Bürgermeister und Ratsmitglieder paarweise an den Türen der Jävenitzer klingeln und Unterschriften sammeln für das von der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 angestrebte "Volksbegehren zur Stärkung der sachsenanhaltischen Gemeinden".
Jävenitz. 8000 Unterstützungsunterschriften müssen dem Antrag beigefügt werden. Dieses Ziel zu erreichen, darin sieht Heinz Baldus kein Problem. Denn aus seinem Ehrenamt als Obmann der Volksinitiative für die westliche Altmark weiß er, dass es noch immer zahlreiche Gegner der Gebietsreform gibt – und das nicht nur in den Gemeinden, die noch selbständig sind. "Auch viele Orte aus dem Gardeleger und Salzwedeler Raum, die in der freiwilligen Phase eingemeindet wurden, drängeln uns, weil sie sehen, dass die Ortschaftsräte keine Kompetenz haben", sagte der Jävenitzer Bürgermeister. Sie hätten zwar das Recht auf Akteneinsicht, aber die Entscheidungen treffe der Stadtrat oder Einheitsgemeinderat. Darum sehen sich die Verfasser des "Gesetzes zur Stärkung der gemeindlichen Strukturen im Land Sachsen-Anhalt", das die Volksinitiative zum Gegenstand des Volksbegehrens machen will, auch als Interessensvertreter der Kommunen, die bereits eingemeindet wurden oder sich mit anderen Gemeinden zu einem größeren Gebilde zusammengeschlossen haben. Baldus: "Die Rechte aller sollen gestärkt werden."
Gesammelt werden müssen die Unterstützerunterschriften auf Listen, die vom Innenministerium genehmigt worden sind. Auf eineinhalb Seiten haben die Vertreter der Volksinitiative für den Einwohner verständlich die Eckpunkte ihres Gesetzentwurfes aufgelistet. Darin geht es darum, dass jegliche Zwangszuordnung abgelehnt wird und die Kommunen bestehen bleiben. Zudem sollen die Orte ein Budget bekommen, über das selbst entschieden werden kann. In kleineren Gemeinden bis zu 1500 Einwohnern soll am "bewährten Prinzip der Ehrenamtlichkeit des Bürgermeisters" festgehalten werden. Als Alternative zur Einheitsgemeinde und zur Verbandsgemeinde soll weiterhin die Verwaltungsgemeinschaft möglich sein. Eine weitere Forderung : Der Bürgermeister soll als Ordnungsbehörde bestellt werden, um "das Sicherheitsgefühl und die Verantwortungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden" zu stärken. Dort, wo es zu Eingemeindungen und Gebietsänderungsverträgen kommt, soll Rechtssicherheit für die eingemeindete und aufgelöste Kommune geschaffen werden. Denn heute sei es so, dass die aufgelöste Kommune nichts einklagen könne, so Baldus, weil sie keine juristische Person mehr ist. Und weiter: Das Land soll sich verpflichten zur Förderung und Sicherung der Gemeinden und bestimmter lokaler Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Feuerwehren und den Personennahverkehr.
Mit den 8000 Unterschriften und dem Gesetzentwurf soll der Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens beim Innenministerium gestellt werden. Kommt es zum Volksbegehren, sind nach jetzigem Stand 223 000 Unterschriften für einen Erfolg erforderlich. Kommen sie zusammen, hat der Landtag vier Monate Zeit, das Gesetz anzunehmen. Lehnt er ab, kommt es zu einem Volksentscheid.
Wer die Arbeit der Volksinitiative unterstützen möchte, kann sich an Heinz Baldus wenden, Gemeindebüro: (03 90 86) 202, oder im Internet.
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