VOLKSINITIATIVE SACHSEN ANHALT 2011

Bürger von Sachsen-Anhalt gegen flächendeckende Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren

Pressebericht Volksstimme: Selbst Städte wie Stolberg und Gernrode werden eingemeindet (01.02.2010)
Gemeindereform: Entwürfe für Zwangsfusionen morgen auf dem Tisch der Regierung
Selbst Städte wie Stolberg und Gernrode werden eingemeindet
Von Jens Schmidt

Für mehr als 120 Dörfer und Städte wird es ernst: Sie sollen zwangseingemeindet werden oder mit anderen Dörfern zusammen eine neue Einheitsgemeinde gründen. Auch Städte wie Stolberg, Gernrode oder Wettin verlieren ihre Selbständigkeit. Die Regierung berät morgen die entsprechenden Gesetzentwürfe. Ab 18. Februar berät der Landtag, spätesten im Juni will er die Gesetze beschließen.

Magdeburg: Die Gemeindereform geht in die nächste Runde. Bis zum Sommer 2009 hatte ein Großteil der Dörfer und Städte sich bereits zusammengeschlossen. So schrumpfte die Gemeindezahl im Land von 1036 auf 368. Wer sich bislang standhaft weigerte, wird nun per Gesetz zugeordnet - einige im Sommer, die meisten bis zum 1. Januar 2011.

Auch einige Städte verlieren laut Entwurf ihre Eigenständigkeit. So das wegen seiner Fachwerkbauten weithin bekannte Stolberg, das künftig in der Einheitsgemeinde Südharz aufgehen soll. Betroffen ist auch die Harzstadt Gernrode, die nach Quedlinburg kommen soll. Im Süden werden gleich zwei Städte – nämlich Wettin und Löbejün – zusammen mit weiteren Dörfern zwangsverheiratet, so dass die Stadt Löbejün-Wettin entsteht.

Die CDU-SPD-Koalition hatte sich nach langem Streit geeinigt, diese Reform vor allem aus finanzpolitischen Zwängen umzusetzen. Meist haben die neuen Einheitsgemeinden nunmehr 10 000 und mehr Einwohner. Ausnahmen gibt es in dünn besiedelten Regionen. Etlichen kleineren Dörfern wurde in der freiwilligen Phase gestattet, selbständig zu bleiben – sie mussten aber zusammen mit anderen eine Verbandsgemeinde bilden, die eine gemeinsame Verwaltung unterhält.

Die ersten Entwürfe zur Zwangsfusion wurden Ende 2009 in Anhörungen mit Kommunalpolitikern und Bürgern beraten. In einigen Gemeinden ging kaum jemand zur Abstimmung – auch aus Protest gegen die Fusion. (Gemeinde Schwarzholz, Kreis Stendal: 4, 5 % Beteiligung.)

Die Koalition hat die Gesetzentwürfe daraufhin an einigen Punkten überarbeitet. So soll es Neuwahlen geben, wenn der Anteil der "Neubürger" in der neuen Großgemeinde mehr als 30 Prozent ausmacht. Bislang gab es eine 50-Prozent-Grenze. Von der neuen Regelung betroffen wäre im Norden Gardelegen. 18 Dörfer sollen der Hansestadt zugeschlagen werden. Die niedrigere Schwelle "ist besser mit unserem Demokratieverständnis vereinbar", sagte CDU-Innenpolitiker Holger Stahlknecht. Der Städte- und Gemeindebund dringt sogar auf eine noch niedrigere Hürde für Neuwahlen. "20 oder 10 Prozent Neubürger sind schließlich keine Bagatelle", sagte Geschäftsführer Bernd Kregel.

Neu in das Gesetzeswerk aufgenommen werden soll zudem die Regelung, dass in allen zugeordneten Gemeinden Ortschaftsräte und Ortschaftsbürgermeister gewählt werden müssen. Bislang gab es eine Kann-Regelung. Der große Gemeinderat hätte selbst entscheiden können, ob die neuen Ortsteile derlei mitbestimmende Gremien bekommen oder nicht. Da die Nerven bei einigen Kommunalpolitikern während der Fusionsverhandlungen manchmal blanklagen, sieht die Koalition die Gefahr, dass der große Gemeinderat den Hinzugekommenen aus Gnatz ein Mitbestimmungsrecht verwehren könnte. "Das will der Gesetzgeber verhindern", sagte SPD-Innenpolitikern Silke Schindler. Der Städte- und Gemeindebund lehnt solche Vorgaben von oben hingegen ab. "Uns stört, dass alles vorgeschrieben wird", meinte Kregel.

Neun Gemeinden bleibt der Zwang erspart, da sie sich kurz vor Toreschluss doch noch einigten. Vier Gemeinden änderten während der angelaufenen Zwangsphase die Richtung: So ging die Stadt Derenburg freiwillig nach Blankenburg und entging so einer Zwangsehe mit der Gemeinde Nordharz.

Innenministerium und Koalition erwarten nach der Zwangsphase etliche Klagen. Weiterhin aktiv bleibt auch ein Volksbegehren, dessen Initiatoren einen eigenen Gesetzentwurf ohne Zwangsfusionen vorlegen will. Im Grundatz aber hatte das Landesverfassungsgericht in Dessau die Gemeindereform 2009 als verfassungskonform bewertet.

Wer zu wem ?

Gesetzentwürfe zu Zwangseingemeindungen ( Auswahl ) :

• LANDKREIS STENDAL

Dahlen, Insel und Vinzelberg nach Stendal Tangerhütte, Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel, Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth, Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde, Uchtdorf, Uetz, Weißewarte und Windberge gründen die Einheitsgemeinde Tangerhütte

• ALTMARKKREIS SALZWEDEL

Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum nach Arendsee

• LANDKREIS BÖRDE

Klein Wanzleben nach Stadt Wanzleben-Börde

• LANDKREIS HARZ

Stadt Gernrode und Bad Suderode nach Quedlinburg

• JERICHOWER LAND

Schopsdorf und Stresow nach Möckern



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